Für alle Importeure von besonders emissionsstarken Warengruppen gilt seit dem 10.10.2023 das neue CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Betroffene Warengruppen sind:● Zement,● Strom,● Düngemittel,● Eisen & Stahl, unter anderem auch Rohre, Sammelbehälter sowie Konstruktionsteile wie Brückenelemente, Pfeiler, Dächer, Türen & Fenster etc.,● Aluminium
Weitere Warengruppen sollen in Zukunft folgen.
Ziel ist es, in diesen Branchen Wettbewerbsnachteile durch EU-weit steigende CO2-Preise gegenüber Konkurrenten außerhalb der Europäischen Union zu vermeiden, sowie die Abwanderung CO2-intensiver Produktion in andere Länder zu vermeiden.
Bereits seit Oktober 2023 sind die betroffenen Unternehmen verpflichtet, quartalweise Berichte an die zuständige Behörde abzugeben. Für Importe ab dem 1. Juli 2024 müssen tatsächliche Emissionswerte der Waren berichtet werden (Standardwerte können nicht mehr verwendet werden). Ab 2026 müssen die Importeure CBAM-Zertifikate erwerben.
Wer sich jetzt vorbereitet, vermeidet nicht nur empfindliche Sanktionen, sondern ist auch für die Zukunft einer nachhaltigen Wirtschaft gut aufgestellt.
Unser Experte führt Sie durch die Schritte, um Ihren Berichtspflichten nachzukommen und bereitet Sie gleichzeitig auf die bevorstehenden Anforderungen ab Januar 2026 vor.
Für alle Importeure von besonders emissionsstarken Warengruppen gilt seit dem 10.10.2023 das neue CO2-Grenzausgleichssystem CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism). Betroffene Warengruppen sind:● ...
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