Wiedereingliederung im Unternehmen rechtssicher und wirksam gestalten
Krankheitsbedingte Ausfälle von Mitarbeitenden sind im Arbeitsleben leider keine Seltenheit. Dauern die Ausfallzeiten länger an, belasten sie Teams und Arbeitsabläufe und stellen Führungskräfte und Personalabteilungen vor große Herausforderungen.
Sobald Beschäftigte innerhalb eines Jahres für einen Zeitraum von mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, stehen Unternehmen nach § 167 Abs. 2 SGB IX in der Pflicht, ihnen ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Das BEM dient dem Ziel, die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden und einer erneuten Arbeitsunfähigkeit mit geeigneten präventiven Maßnahmen vorzubeugen und so die Arbeitskraft wertvoller Mitarbeitenden zu erhalten. Ein gut aufgestelltes BEM-Verfahren ist somit eine echte Chance für beide Seiten.
Doch was gibt es zu beachten, damit das BEM die rechtlichen Vorgaben erfüllt? Worin liegt die Bedeutung des BEM – auch im Hinblick auf mögliche krankheitsbedingte Kündigungen – und welche Voraussetzungen bestehen für den Ablauf und die Dokumentation des BEM? Welche Rechte und Pflichten haben die Verfahrensbeteiligten? Im Seminar erhalten die Teilnehmenden Antworten auf all diese Fragen und erfahren, wie sie im Unternehmen BEM-Prozesse rechtssicher verankern und die Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeitender erfolgreich gestalten.
Weiterbildungsinhalte
Einführung
- Ziele des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Vorteile für Arbeitgebende und Arbeitnehmende
Rechtsgrundlage des BEM
- Gesetzliche Voraussetzungen für ein BEM-Verfahren nach § 167 SGB IX
- Rechtspflicht der Arbeitgebenden zur Durchführung eines BEM?
- Errechnung des Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit
- Zustimmungserfordernis
- BEM und Personalakte
- Beteiligte am BEM
Bedeutung des BEM für den Kündigungsschutz
- Übersicht: Personenbedingte Kündigung wegen Krankheit
- BEM als Wirksamkeitsvoraussetzung für eine krankheitsbedingte Kündigung
- Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmender
- Ablehnung des BEM-Verfahrens durch die/den Arbeitnehmende/n
Ablauf eines BEM
- Mindestvoraussetzungen
- Einleitung des BEM durch den Arbeitgebenden
- Informationsgespräch und Einwilligung der/des Arbeitnehmenden
- Inhalte des BEM-Gesprächs
- Abschluss des BEM
- Empfehlungen für die Dokumentation
- Tipps für eine erfolgreiche Gesprächsführung
Ergebnis eines BEM: Herausarbeitung der notwendigen Maßnahmen
- Mögliche Inhalte von Eingliederungsplänen
- Stufenweise Eingliederung nach dem Hamburger Modell
Organisatorische Aspekte
- Rechte und Pflichten der Verfahrensbeteiligten
- Datenschutz und Schweigepflicht
- Aufgaben der Personalabteilung im BEM-Prozess
- Hinzuziehung der Werks- / Betriebsarztes/-ärztin
- Einbeziehung des Betriebsrats und der Schwerbehindertenvertretung
- Rechte und Pflichten der/des Arbeitnehmenden
- Mitbestimmung des Betriebsrats im Überblick
Krankenrückkehrgespräche als verwandtes Verfahren
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