Zum 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in den246e, 30 ff. BauGB sollen weitreichende Befreiungen zugunsten von Wohnungsbauvorhaben auch dann zulassen, wenn die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Referent untersucht die tatbestandlichen Voraussetzungen der einzelnen Befreiungstatbestände, liefert erste Erfahrungsberichte darüber, ob die Gesetzesänderung in der bisherigen Genehmigungspraxis tatsächlich zu Erleichterungen führt und gibt Praxistipps zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren. Außerdem behandelt das Seminar aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu bauordnungs- und bauplanungsrechtlichen Fragestellungen, die in den Genehmigungsprozessen immer wieder zu Problemen und Zeitverlust führen.
- Überblick über das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus (in Kraft seit 30.10.2025)
- Neue Befreiungsmöglichkeiten nach246e BauGB sowie30 ff. BauGB
- Voraussetzungen und Prüfung der einzelnen Befreiungstatbestände
- Bedeutung für Vorhaben, die Grundzüge der Planung berühren
- Erste Erfahrungen aus der Genehmigungspraxis
- Wo ergeben sich echte Erleichterungen?
- Typische Herausforderungen und Fehlanwendungen
- Praxistipps zur Beschleunigung behördlicher Genehmigungsverfahren
- Optimierung der Antragsunterlagen
- Kommunikationsstrategien mit Genehmigungsbehörden
- Umgang mit Konflikten zwischen Planungshoheit und Beschleunigungszielen
- Aktuelle verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
- Bauplanungsrechtliche Entscheidungen mit Relevanz für Wohnungsbauvorhaben
- Bauordnungsrechtliche Problemfelder, die regelmäßig zu Verzögerungen führen
- Zukunftsausblick: Welche weiteren Beschleunigungspotenziale bestehen?
Zum 30.10.2025 ist das Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung in Kraft getreten. Die neuen Regelungen in den246e, 30 ff. BauGB sollen weitreichende Befreiungen zugunsten v...
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