Der Schulträger bzw. der Arbeitgeber hat die Sicherheit der Schultafeln/Tafelsysteme als Arbeitsmittel zu gewährleisten. Schultafeln/Tafelsysteme müssen daher regelmäßig gewartet, geprüft und instandgesetzt werden (§10 u. §14 BetrSichV). Die jährliche UVV-Prüfung kann durch eine dazu ausgebildete Befähigte Person durchgeführt (DGUV Information 202-021 "Sicherheit von Schultafeln") werden.
- Gesetzliche Regelungen (BetrSichV, TRBS 1203, ArbSchG)
- DGUV Information 202-021
- Verantwortung und Haftungsfragen
- Schultafeln, interaktive Tafelsysteme:Bau, Ausführung, Montage
- Gefährdungen
- Mängelbeurteilung u. Dokumentationspflichten
- Sicht- und Funktionsprüfungen, jährliche Prüfung
- Diskussion / Erfahrungsaustausch
Der Schulträger bzw. der Arbeitgeber hat die Sicherheit der Schultafeln/Tafelsysteme als Arbeitsmittel zu gewährleisten. Schultafeln/Tafelsysteme müssen daher regelmäßig gewartet, geprüft und insta ...
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