Dem vertragsmäßig eingesetzten Erben bzw. Vermächtnisnehmer gewähren die 2287, 2288 BGB Ansprüche für den Fall, dass der Erblasser Vermögensverfügungen vorgenommen hat, die das Erbrecht bzw. das Vermächtnis beeinträchtigen. Gliederung Erbvertrag und gemeinschaftliches Testament Schenkung und Vermächtnisvereitelung in Beeinträchtigungsabsicht Materiell-rechtliche Voraussetzungen Schenkung – gemischte Schenkung – Pflicht- und Anstandsschenkungen – Verschleierte Schenkungen – Schenkungen auf den Todesfall Fälle mit umstrittenen Schenkungscharakter Objektive Beeinträchtigung des Vertragserben Benachteiligungsabsicht und lebzeitiges Eigeninteresse Rechtswirksamkeit der Schenkung Prozessuale Durchsetzung Beweislast Inhalt des Anspruchs Verjährung Das Seminar vermittelt einen kompakten Überblick über die aktuelle Sach- und Rechtslage und die sich hieraus ergebenden Handlungsmöglichkeiten. "Tagesaktuelle" Entscheidungen werden selbstverständlich von den Referenten aufgenommen!
Dem vertragsmäßig eingesetzten Erben bzw. Vermächtnisnehmer gewähren die 2287, 2288 BGB Ansprüche für den Fall, dass der Erblasser Vermögensverfügungen vorgenommen hat, die das Erbrecht bzw. das Vermä...
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