Es ist ein bekanntes Phänomen: die Planung steht, es kann losgehen – und dann kommt irgendetwas dazwischen, das den gesamten Bauablauf stört. Aktuell eskaliert die Situation aufgrund von Material- und Personalknappheit. Folge sind oftmals teure Streitigkeiten und deutliche Kostensteigerungen. Doch wer haftet in solchen Fällen? Immer öfter sehen die Auftraggeber auch den Planer und den Bauüberwacher für Verzögerung bei den Vergaben oder im Bauablauf in der Verantwortung.
In der Online- Kurz-Schulung Störungen im Planungs- und Bauablauf vermittelt unser Experte Guido Sandmann, worauf bereits während der Planungsphase und bei den Vergaben geachtet werden sollte, um Bauverzögerungen zu vermeiden und Haftungsfallen zu umgehen.
Weiterbildungsinhalte
1. Zeitliche Rahmenbedingungen für die Planung 1.1. Zeitliche Rahmenbedingungen für den Planervertrag2. Verzögerung der Objektplanung
2.1. Haftung des Planers3. Verzögerung der Fachplanung
3.1. Haftung des Fachplaners 3.2. Haftung des Objektplaners 3.3. Haftung der Objektüberwachung4. Verzögerung der Bauausführung
4.1. Haftung des Planers 4.2. Haftung des Fachplaners 4.3. Haftung des Objektüberwachers5. Ausgesuchte Sonderfälle
5.1. Verzögerungen durch höhere Gewalt 5.2. Lieferengpässe/Materialknappheit/Personalknappheit 5.3. Erhebliche Verteuerung von MaterialkostenEs ist ein bekanntes Phänomen: die Planung steht, es kann losgehen – und dann kommt irgendetwas dazwischen, das den gesamten ...
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