Das neue Nachweisgesetz enthält zahlreiche Regelungen, die bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen aber auch in laufenden Arbeitsverhältnissen berücksichtigt werden müssen. So müssen jetzt sämtliche Entgeltbestandteile einzeln aufgelistet sein und Arbeits-, Ruhe-, Pausen- und Schichtzeiten müssen verpflichtend genannt werden. Auch in bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen sind unter bestimmten Umständen aktualisierte Nachweise erforderlich.
Fällt die Schriftformerfordernis durch das neue Bürokratieentlastungsgesetz weg? Können die Arbeitsverträge jetzt auch digital erfolgen?
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