Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert und die sich ergebende Teilzeitvergütung aufgestockt. Die Gewerkschaften haben die Einzelheiten mit dem Arbeitgeber in einem Tarifvertrag vereinbart, der zunächst für Altersteilzeitverhältnisse gilt, die vor dem 1.1.2026 beginnen. Wir erklären das Instrument und erläutern Ihnen die Einzelheiten.
Grundlagen, Tatbestandsvoraussetzungen, begünstigter Personenkreis, Geltungsbereich
Altersteilzeit in Restrukturierungs- und Stellenabbaubereichen
Altersteilzeit im Rahmen der Quote (zum Stichtag)
Antragsformen und –fristen, Zeitpunkt der Entscheidung,
Reihenfolge der Berücksichtigung
Vereinbarung der Altersteilzeit, Höchst- und Mindestdauer
Verteilung der Arbeitszeit (Blockmodell, Gleichverteilungsmodell, auch anderes Modell?)
Ablehnungsgründe
Altersteilzeitentgelt aus Wertguthaben und Aufstockungsleistungen
Auswirkungen der Altersteilzeit auf die Rente und Zusatzversorgung
Auswirkungen auf sonstige Sozialversicherungszweige (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung);
Sonderprobleme (u.a. Nebentätigkeit, Urlaub, Steuerliche Behandlung)
Störfälle (Tod, Krankheit, finanzielle Engpässe)
Berechnungsbeispiele
Rolle der Betriebsräte
Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand. Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert und die sich ergebende Teilzeitvergütung aufgestockt. Die Gew ...
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