Die Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:
"Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".
Der "Handlungshilfe zur Anwendung der LAGA Mitteilung 32 (PN 98, Stand Mai 2019)" sind folgende Ausführungen zu entnehmen:
"Die Fachkunde kann durch qualifizierte Ausbildung (Studium etc.) oder langjährige praktische Erfahrung jeweils in Verbindung mit einer erfolgreichen Teilnahme an einem Probenahmelehrgang zur LAGA PN 98 nachgewiesen werden. Zur Aufrechterhaltung der Fachkunde ist es erforderlich, in regelmäßigen Abständen (mind. alle 5 Jahre) Auffrischungskurse zu absolvieren,um über neue Entwicklungen informiert zu werden" (Pkt. 3.1, Anforderungen an das Fachpersonal)"
VoraussetzungenUm eine Sach- und Fachkunde aufrechtzuerhalten, muss diese zunächst erworben werden. Dies bedeutet, dass das vorliegende Seminar nur Sinn macht, wenn eine Sach- oder Fachkunde durch einen Grundlagenkurs bereits erworben wurde.
Die lange Zeit in Baden-Württemberg geltende Regelung alle zwei Jahre aufzufrischen ist mittlerweile an die bundesweit geltende Regelung von 5 Jahren angepaßt.
InhalteDie Deponieverordnung (DepV) führt im Anhang 4 wie folgt aus:
"Die Fachkunde ist durch eine regelmäßige, mindestens alle fünf Jahre stattfindende Schulung oder Weiterbildung aufrecht zu erhalten".
Der ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis | ||
---|---|---|---|---|
Webinar | ||||
20.06.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
19.09.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
27.11.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
Datum | Dauer | Preis | ||
---|---|---|---|---|
Webinar | ||||
20.06.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
19.09.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
27.11.2024 | 8 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |