Als "eVergabe" (= elektronische Auftragsvergabe) bezeichnet man den Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Bisher hatten die Auftraggeber hinsichtlich der Verwendung elektronischer Mittel Wahlfreiheit. Doch die Rechtslage hat sich grundlegend geändert. Die Wahlfreiheit der öffentlichen Auftraggeber besteht nicht mehr. Der Einsatz elektronischer Mittel ist der gesetzliche Regelfall, ein Ausweichen auf die Papierform und den Postweg ist nur noch in seltenen Ausnahmefällen zulässig. So entstehen zahlreiche neue Rechtsfragen, z. B. welche Unterlagen müssen Online bereitgestellt werden; wie ist mit Wartungsfenstern und technischen Problemen des Vergabeportals, mit Bedienfehlern sowie mit verspäteten oder formungültigen Angeboten umzugehen?
Als "eVergabe" (= elektronische Auftragsvergabe) bezeichnet man den Einsatz elektronischer Mittel bei der Beschaffung von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen durch öffentliche Auftraggeber. Bisher hatte ...
Mehr Informationen >>
Alle Auftraggeber und Auftragnehmer. Alle Personen, die am Beschaffungsprozess und der strategischen Ausrichtung von Beschaffungsstellen auf der Auftraggeberseite und am Vertrieb auf der Bieterseite beteiligt sind (z. B. Fachbereichs-, Abteilungs-, Amts- und Referatsleiter, Mitarbeiter der Beschaffungsstellen, des Vertriebs und der Rechtsabteilungen).
Alle Auftraggeber und Auftragnehmer. Alle Personen, die am Beschaffungsprozess und der strategischen Ausrichtung von Beschaffungsstellen auf der Auftraggeberseite und am Vertrieb auf der Bieterseite b ...
Mehr Informationen >>