Die Beantragung und Bewilligung von Zuwendungen erfordern umfangreiche Rechtskenntnisse. Was beantragt und bewilligt wurde muss getan und nachgewiesen werden. Neben dem Haushaltsrecht (§§ 23, 44 BHO, LHO mit VV dazu) bilden das Vergaberecht (UVgO, VgV, VOB, GWB) und das Verwaltungsverfahrensrecht (primär §§ 28, 35, 36, 49 ff. VwVfG) die Grundlagen des Zuwendungsrechts und des Seminars. Ergänzt werden die Rechtsvorschriften durch eine Vielzahl von Förderrichtlinien und -programmen. Den Angaben im Zuwendungsantrag und dem Bewilligungsbescheid kommt dabei neben haushaltsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen (Auflagen, Bedingungen) Wirkungen auch strafrechtliche Bedeutung zu.Am Ende des Seminar sollen grundlegende Vorgaben des Zuwendungsrechts angewandt und umgesetzt werden können.
Die Beantragung und Bewilligung von Zuwendungen erfordern umfangreiche Rechtskenntnisse. Was beantragt und bewilligt wurde muss getan und nachgewiesen werden. Neben dem Haushaltsrecht (§§ 23, 44 ...
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Zuwendungssachbearbeiter (Geber- und Nehmerseite), Rechnungsprüfer, Prüfer von Zuwendungsmaßnahmen / Verwendungsnachweisen.