Zuwendungen - Von der Bewilligung bis zur Verwendungsnachweisprüfung - Seminar / Kurs von IBR-SEMINARE - id Verlags GmbH

Inhalte

Beantragung, Bewilligung, Abrechnung und Prüfung von Zuwendungen
  • Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zuwendung gegeben (Von der „ordnungsgemäßen Geschäftsführung“ bis zur „Freigabe” durch die EU)? 
  • Hat der Zuwendungsgeber die Bewilligungsvoraussetzungen, einschließlich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nachvollziehbar geprüft?/der (künftige) Zuwendungsempfänger ordnungsgemäß nachgewiesen?
  • Erfolgte die Bescheiderstellung unter Beachtung der jeweiligen VV zu § 44 LHO?
  • Wurde das gemacht, was beantragt und bewilligt wurde, wurden die Auflagen/Bedingungen der Bewilligung beachtet (Verwendungsnachweisprüfung, Rechnungsprüfung)?
  • Liegen den Förderleistungen der Kommune haushaltsrechtliche Vorgaben (Ermächtigungen) zugrunde?
Keine Umgehung des Vergaberechts durch "Kooperationen"
Beantragung, Bewilligung, Abrechnung und Prüfung von Zuwendungen
  • Sind die grundsätzlichen Voraussetzungen für die Zuwendung gegeben (Von der „ordnungsgemäßen Geschäftsführung“ bis zur „Freigab ...
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Lernziele

Die Beantragung und Bewilligung von Zuwendungen erfordern umfangreiche Rechtskenntnisse. „Was beantragt und bewilligt wurde muss getan und nachgewiesen werden“. Neben dem Haushaltsrecht (§§ 23, 44 BHO, LHO mit VV dazu) bilden das Vergaberecht (UVgO, VgV, VOB, GWB) und das Verwaltungsverfahrensrecht (primär §§ 28, 35, 36, 49 ff. VwVfG) die Grundlagen des Zuwendungsrechts und des Seminars. Ergänzt werden die Rechtsvorschriften durch eine Vielzahl von Förderrichtlinien und -programmen. Den Angaben im Zuwendungsantrag und dem Bewilligungsbescheid kommt dabei neben haushaltsrechtlichen und verwaltungsrechtlichen („Auflagen, Bedingungen“) Wirkungen auch strafrechtliche Bedeutung zu.Am Ende des Seminar sollen grundlegende Vorgaben des Zuwendungsrechts angewandt und umgesetzt werden können.
Die Beantragung und Bewilligung von Zuwendungen erfordern umfangreiche Rechtskenntnisse. „Was beantragt und bewilligt wurde muss getan und nachgewiesen werden“. Neben dem Haushaltsrecht (§§ 23, 44 ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Zuwendungssachbearbeiter („Geber- und Nehmerseite“), Rechnungsprüfer, Prüfer von Zuwendungsmaßnahmen / Verwendungsnachweisen.

SG-Seminar-Nr.: 6088109

Anbieter-Seminar-Nr.: 3107

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Veranstaltungsinformation

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