Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB - Seminar / Kurs von IBR-SEMINARE - id Verlags GmbH

Inhalte

1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet ?
  1. Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB (u. a. Sortimentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungsänderung, Erweiterung bestehender baulicher Anlagen)
  2. Klassische Fehlerquellen bei Bebauungsplänen (Höhenfestsetzung, Lärmkontingente, fehlender Beitrittsbeschluss)
  3. Ortsteil oder Splittersiedlung?
  4. Zuordnung von „Randgrundstücken“
  5. Zäsur durch optisch wahrnehmbare Gegebenheiten (Topographie, Straße, Schiene, Fluss etc.)
  6. Zäsur durch „Aneinandergrenzen homogener Bebauungsstrukturen“
  7. Differenzierung bei den einzelnen Kriterien (Art, Maß, …)
  8. Ausreißer/Fremdkörper
  9. Nachprägende Wirkung bei Abriss
  10. Nachprägende Wirkung bei Leerstand
  11. Ungenehmigte bauliche Anlagen
  12. Rahmenrechtsprechung Bundesverwaltungsgericht
  13. Überschreiten des zulässigen Rahmens
  14. § 34 Abs. 3a BauGB8. Satzungen nach § 34 BauGB
  15. Gebietsbewahrungs-/Gebietserhaltungsanspruch
  16. Doppelhausrechtsprechung
  17. Gebot der Rücksichtnahme
    1. Lärm, Gerüche, Lichtimmissionen
    2. Erdrückende Wirkung
    3. Einsichtnahmemöglichkeiten, Verschattung u.a.
    4. Zumauern von grenzständigen Fenstern
  18. Kommunalnachbarklage
  19. Verlust von Nachbarrechten
1. Welche Bauvorhaben werden planungsrechtlich bewertet ?
  1. Begriff des Vorhabens im Sinne von § 29 BauGB (u. a. Sortimentswechsel, Änderung Ladenöffnungszeiten, Nutzungsänderung, Erweiterung bestehen ...
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Lernziele

Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungsplan zu überplanen oder § 34 BauGB deshalb Anwendung findet, weil sich bestehende Bebauungspläne in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren als unwirksam erweisen. Die rechtssichere Anwendung von § 34 BauGB ist in der Baurechtspraxis jedoch insbesondere deshalb schwierig, weil weder der Gesetzgeber noch die Rechtsprechung einen klaren Rahmen vorgeben, wie weit die „nähere Umgebung“ um ein Baugrundstück reicht, welche Bebauung „maßstabsbildend“ ist oder wann unbebaute Grundstücke dem Außenbereich zuzurechnen sind.  Das Seminar vermittelt u.a. einen Überblick darüber, wann Bauvorhaben überhaupt planungsrechtlich zu bewerten sind, wie der Innen- vom Außenbereich abzugrenzen ist, wie die einzelnen Kriterien des § 34 BauGB zu beurteilen sind und welche Kriterien dabei auch Nachbarschutz vermitteln. Dies erfolgt insbesondere anhand der Darstellung konkreter Gerichtsverfahren (mit entsprechenden Plänen und Luftbildern), so dass ein enger Bezug zur Praxis gewährleistet ist und hierdurch ein optimaler Wissenstransfer erfolgen kann.
Im Bauplanungsrecht ist § 34 BauGB weiterhin die zentrale Norm. Dies liegt zum Teil daran, dass es für eine Gemeinde schwierig ist bestehende Gemengelagen abwägungsfehlerfrei mit einem Bebauungspla ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Rechtsanwälte, Verwaltungsmitarbeiter, Architekten, Bausachverständige.

Termine und Orte

Datum Uhrzeit Dauer Preis
Mannheim, DE
29.04.2024 09:30 - 17:00 Uhr 8 h Mehr Informationen > Jetzt buchen ›

SG-Seminar-Nr.: 5166138

Anbieter-Seminar-Nr.: 2827

Termine

  • 29.04.2024

    Mannheim, DE

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
    • Teilnahmebestätigung
  • 8 h
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