Die Deponieverordnung (DepV) fordert von dem für Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Deponiepersonal mindestens alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung. In diesem behördlich anerkannten Lehrgang erhalten Sie das nötige Wissen für Ihre Tätigkeit und den Fachkundenachweis gemäß § 4 Abs. 2 DepV.
- Vorschriften des Abfallrechts und des für die abfallrechtlichen Tätigkeiten geltenden sonstigen Umweltrechts
- Deponieerrichtung, -betrieb, -stilllegung und -nachsorge
- Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren und Belästigungen, die von Deponien ausgehen können, sowie Maßnahmen zu ihrer Verhinderung oder Beseitigung
- Art und Beschaffenheit, Verhalten und Reaktionen von Abfällen
- Bezüge zum Gefahrgutrecht
- Vorschriften der betrieblichen Haftung
- Arbeits- und Gesundheitsschutz
Die Deponieverordnung (DepV) fordert von dem für Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Deponiepersonal mindestens alle zwei Jahre die Teilnahme an einer Fortbildung. In diesem behördlich anerk ...
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