Der Beauftragte des Arbeitgebershat den Arbeitgeber in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschenbetreffen, verantwortlich zu vertreten. In Zusammenarbeit mit derSchwerbehindertenvertretung, dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat soll erdie Eingliederung und Teilhabe schwerbehinderter Kollegen fördern, ihreInteressen vertreten und ihnen beratend zur Seite stehen, angefangenbei der Neubesetzung von Stellen über Bewerbungsgespräche, Fragen derArbeitsplatzgestaltung bis hin zu Regelungen der Arbeitszeit.
Indiesem Webinar lernen Sie wichtige Informationsquellen, Hilfsmittel undUnterstützungsmöglichkeiten sowie die für Ihre Arbeit wichtigenRegelungen des SGB IX kennen.
Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung im Sinne des SGB IX
Überblick über die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten
Besondere Rechte der schwerbehinderten und gleichgestellten Arbeitnehmer
Kündigung (schwer-)behinderter Mitarbeiter
Der Beauftragte des Arbeitgebershat den Arbeitgeber in Angelegenheiten, die schwerbehinderte Menschenbetreffen, verantwortlich zu vertreten. In Zusammenarbeit mit derSchwerbehindertenvertretung, dem Ar ...
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