Betreiber, Errichter und Planer
von Biogasanlagen und JGS (Jauche, Gülle und
Silagesickersäfte)-Anlagen benötigen für die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb eine betrieblich verantwortliche Person. Diese muss die einschlägigen Technischen Regeln (TRwS) kennen, um die Sachkunde gemäß § 62 AwSV zu erhalten.
- AwSV Anlage 7
- TRwS 792
- TRwS 793
- Rückhaltekonzepte
- Qualitätssicherung während der Errichtung
Betreiber, Errichter und Planer
von Biogasanlagen und JGS (Jauche, Gülle und
Silagesickersäfte)-Anlagen benötigen für die Zertifizierung zum WHG-Fachbetrieb eine betrieblich verantwortliche Person. ...
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