Wer als Bauträger erfolgreich Wohnungseigentumsanlagen errichten und vermarkten möchte, kommt an einer Befassung mit dem Wohnungseigentumsrecht nicht vorbei. WEG-Recht ist schon bei der Planung, insbesondere bei der Gestaltung der Teilungserklärung und der Kaufverträge, zu bedenken. Nach dem neuen Recht können die bislang üblichen Vorlagen weiträumig entrümpelt werden. WEG-Recht ist weiter maßgeblich für die Herstellung der Bezugsfertigkeit der Anlage, für die Bestellung des ersten Verwalters, für die erste Versammlung und für fast alle Aspekte der Mängelgewährleistung. Den Seminarteilnehmern werden die erforderlichen Kenntnisse des Wohnungseigentumsgesetzes und seiner Nebengesetze vermittelt, damit sie Fehler von vornherein vermeiden und mit auftretenden Problemen souverän umgehen können.
Wer als Bauträger erfolgreich Wohnungseigentumsanlagen errichten und vermarkten möchte, kommt an einer Befassung mit dem Wohnungseigentumsrecht nicht vorbei. WEG-Recht ist schon bei der Planung, ins ...
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Bauträger und deren Berater, Projektentwickler, Rechtsanwälte, Notare.