Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist dies gemäß neuer EU-DSGVO und neuem BDSG zulässig? Was aus Sicht der Betreiber gemäß Art. 6 DSGVO zu tun ist, erfahren Sie in unserem Seminar!
- Rechtsgrundlagen für den Betrieb von Videoüberwachung, Einsatz optischer Systeme
- Einsatzbereiche, Anwendungsbereiche (Aufzeichnung, Speicherung, Monitoring)
- Widerstreitende Interessen Betroffener (Privatpersonen, Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Lieferanten, von Zufallsaufnahmen Betroffene)
- Schaffung der Voraussetzungen: Belehrung und Information, Kennzeichnung sowie Dokumentation, Datenschutzfolgenabschätzung
- Mitarbeiter: Vereinbarungen und zu treffende Regelungen
- Sonderfälle: Außenbereiche (Parkplatz, öffentliche Verkehrsflächen)
- Nutzungsfall: Abläufe, Prozesse, Dokumentation, Rechtfertigung
- Beanstandungsfälle: Betroffene melden Ansprüche an, Daten gelangen in den Zugriff Unberechtigter
- Verträge: Wartung & Support
- Fälle aus der Praxis (Aufsicht, Rechtsprechung)
Privatwirtschaftlich als auch öffentlich-rechtlich veranlasst werden immer mehr optische Überwachungssysteme (Videokamera, Dash- und Bodycam, Drohnen) eingesetzt. Unter welchen Voraussetzungen ist di ...
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