Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden. Von den Akteuren der Lieferkette, z.B. Herstellern, Importeuren, Händlern muss spätestens bei der ersten Lieferung ein Sicherheitsdatenblatt erstellt werden. Aus haftungsrechtlichen Gründen muss die Übermittlung des Sicherheitsdatenblatts an den Kunden nachweisbar sein.Der Verwender muss mit den Angaben im Sicherheitsdatenblatt die im Betrieb notwendigen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz, zur Transportsicherheit, für die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Umweltschutz veranlassen können.Sicherheitsdatenblätter dürfen ausschließlich von fachkundigen Personen erstellt werden. Was die Gesetzgebung vorschreibt, ist in der Praxis häufig mühsam, oft fehlen dem Ersteller notwendige Informationen. Die Fachkunde zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern wird durch Ausbildung vermittelt, eine ständige Aktualisierung des Fachwissens durch Weiterbildungsmaßnahmen vertieft die praktische Erfahrung.Das Seminar erläutert alle chemikalienrechtliche Bestimmungen und gibt einen Überblick zu REACH und GHS. Physikalisch-chemische Eigenschaften werden ebenso erklärt wie die zu beachtenden toxikologischen bzw. ökotoxikologischen Angaben. Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist mehr als die Vermittlung trockener Zahlen und Fakten. Vielmehr handelt es sich um eine komplexe Aufgabe, bei der Fachwissen, Arbeitssicherheit und Gefahrstoffmanagement zusammenwirken, um den bestmöglichen Schutz von Mitarbeitern und Umwelt zu gewährleisten.
Was genau sind die Aufgabe und Bedeutung des Sicherheitsdatenblattes?Sind alle Angaben vollständig und plausibel?Welche geeigneten Maßnahmen gibt es bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen?
Abgerundet wird das Seminar durch Übungen zum Erstellen von Sicherheitsdatenblättern.
Die Veranstaltung basiert auf den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 2020/878 vom 18.6.2020 für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern in der EU.
Zum Thema
Nach dem Europäischen Chemikalienrecht und der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) sind die Hersteller/Lieferanten von Stoffen und Zubereitungen verpflichtet, für nahezu alle Produkte Sicherheitsdatenblätter zu erstellen. Mit dieser anspruchsvollen und schwierigen Aufgabe soll nach der REACH-Verordnung eine fachkundige Person beauftragt werden. Wer Stoffe und Produkte in Verkehr bringt, sollte sicherstellen, dass die fachkundigen Personen entsprechende Schulungen und Auffrischungskurse erhalten haben. Die Veranstaltung vermittelt die Basisqualifikation zur Erfüllung dieser Aufgabe.
Lieferanten müssen ein Sicherheitsdatenblatt (englisch SDS für Safety Data Sheet) erstellen, wenn von ihnen gelieferte Stoffe laut CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 als gefährlich eingestuft werden. ...
Mehr Informationen >>Zielsetzung
Die Teilnehmer erlangen mit diesem dreitägigen Seminar "Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" die nach dem EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH) geforderte Qualifikation zur fachkundigen Person für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern.
Zielsetzung
Die Teilnehmer erlangen mit diesem dreitägigen Seminar "Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern" die nach dem EU Chemikalienrecht (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 REACH) ge ...
Mehr Informationen >>Datum | Dauer | Preis | ||
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Essen, DE | ||||
08.10.2024 - 10.10.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
18.03.2025 - 20.03.2025 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
07.10.2025 - 09.10.2025 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
Hamburg, DE | ||||
13.08.2024 - 15.08.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
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