Neben der Sicherheitskonzeption und der Genehmigungsverfahren, die die Durchführung einer Veranstaltung mit sich bringen, ist die Veranstaltungsleitung zu benennen. Dabei übernimmt er Aufgaben wie bspw. den Abgleich des tatsächlichen Aufbaus mit den Genehmigungsauflagen, die Einweisung der Mitarbeiter, die Durchführung von Unterweisungen, Bestellung und Festlegung der Verantwortlichkeiten und Befugnisse.
Inhalte (Auszug)Rechtsgrundlagen der Veranstaltungssicherheit (Arbeitsschutzgesetz, Haftung und Schadenersatz, Verkehrssicherungspflichten), Betreiber, Projektleiter, Veranstaltungsleiter, Wichtige Betriebsvorschriften aus Muster-Versammlungsstättenverordnung und Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-V1, DGUV-V17/18, DGUV Information 215-310), Leitung und Aufsicht bei Veranstaltungen, Delegation von Betreiberpflichten, Entscheidungsbefugnisse, Zusammenarbeit mit dem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik, Ordnungsdienst und Sanitätsdienst, Kooperation und Kommunikation in Krisen- und Notfällen
Dauer: 2 Tage
Kosten: 820,00 € (MwSt.-befreit)
Neben der Sicherheitskonzeption und der Genehmigungsverfahren, die die Durchführung einer Veranstaltung mit sich bringen, ist die Veranstaltungsleitung zu benennen. Dabei übernimmt er Aufgaben wie bs ...
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