Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainable Reporting Directive – CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten und ist bis Juli 2024 in deutsches Recht umzusetzen. Damit wird sich die Berichtspflicht auch für kommunale Unternehmen erheblich ausweiten. Die Berichtspflichten beginnen bereits für Unternehmen, die unter der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) berichtspflichtig sind, ab Januar 2024. Stufenweise sollen immer mehr Unternehmen in immer größerem Umfang nach den ESRS-Standards (European Sustainability Reporting Standards) berichten.
In diesem VKU-Web-Seminar werden die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den CSRD- und ESRS-Standards erörtert. Sie erfahren, worauf Sie sich vorbereiten müssen und welche Regeln wirklich wichtig für Ihr Unternehmen sind. Expert:innen aus der kommunalen Praxis berichten außerdem von ihren Erfahrungen bei der Umsetzung einer professionellen Berichterstattung.
Die Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainable Reporting Directive – CSRD) ist im Januar 2023 in Kraft getreten und ist bis Juli 2024 in deutsches Recht um ...
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