Rechtliche Pflicht und Chance auf neue Zielgruppen.
Barrieren unterschiedlichster Art können verhindern, dass digitale Dienstleistungen oder Produkte für alle Menschen problemlos zugänglich sind. Obwohl Barrierefreiheit vor allem Menschen mit motorischer, kognitiver oder sensorischer Beeinträchtigung zugutekommen soll, profitieren am Ende alle Nutzenden. Und auch für Betreiber:innen von Webseiten und Apps kommunaler Unternehmen ergeben sich nicht zu unterschätzende Vorteile. Mit einer barrierefreien Webseite erreicht man nicht nur mehr potenzielle Kund:innen, sie verbessert auch die Usability und damit die Nutzer:innenzufriedenheit – Stichwort: SEO-Ranking. Darüber hinaus tritt ab dem 28.06.2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Barrierefreiheit im Internet wird mit diesem Stichtag von einem „nice to have“ branchenübergreifend für Stadtwerke und kommunale Unternehmen zu einem verpflichtenden Standard. In diesem VKU-Web-Seminar geben wir Ihnen einen Überblick über alle wichtigen Gesetzgebungen sowie über Anforderungen an Webseiten im Speziellen. Darüber hinaus erläutern wir Ihnen, nach welchen Kriterien Sie Ihre Webseite überprüfen können und Sie erhalten Einblicke in praktische Anwendungsfälle von Expert:innen aus der Kommunalwirtschaft.
Rechtliche Pflicht und Chance auf neue Zielgruppen.
Barrieren unterschiedlichster Art können verhindern, dass digitale Dienstleistungen oder Produkte für alle Menschen problemlos zugänglich sind. ...
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