Die Bauindustrie ist in besonderem Maße anfällig für Korruptionsdelikte, Angebotsabsprachen und weitere branchentypische Gesetzesverstöße. Bei Rechtsverstößen drohen Strafen, Geldbußen, Schadenersatzansprüche, Registereinträge und Vergabesperren heute mehr denn je. Gesetzliche Neuregelungen verschärfen die Situation. Mit dem künftigen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sollen Hinweisgeber besser geschützt werden. Whistleblowing wird gefördert und wird daher zunehmen. Die Entdeckungs-wahrscheinlichkeit von Fehlverhalten steigt damit. Zugleich statuiert der Gesetzgeber neue bußgeldbewehrte Pflichten zur Einrichtung einer internen Meldestelle und zum Umgang mit erhaltenen Hinweisen. Da sich Hinweisgeber künftig risikolos auch an eine behördliche Meldestelle wenden können, ist es umso wichtiger, dass Unternehmen keine Angriffsflächen bieten. Ein funktionierendes Compliance Management System und ein den Vorgaben des HinSchG entsprechendes Hinweismanagement bieten den besten Schutz. Kommt es gleichwohl zu Rechtsverstößen, kann dies einen Eintrag in das neue Wettbewerbsregister nach sich ziehen. Dieses ersetzt das noch übergangsweise existierende Gewerbezentralregister. Der Katalog eintragungspflichtiger Straftaten und Bußgeldverstöße ist deutlich umfangreicher als bislang. Registereintragungen haben im worst case Vergabeausschlüsse zur Folge. Auch dies verdeutlicht die zunehmende Bedeutung von Compliance im Unternehmen. Das Seminar stellt unter Berücksichtigung der neuen Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung die für Unternehmen der Bauindustrie bestehenden Risiken anhand von Praxisfällen dar und gibt Hinweise zur Best Practice im Umgang damit. Abschließend werden einige Grundregeln im Umgang mit Durchsuchungen und sonstigen behördlichen Überprüfungen im Unternehmen erläutert. Juristische Vorkenntnisse werden nicht vorausgesetzt.
Die Bauindustrie ist in besonderem Maße anfällig für Korruptionsdelikte, Angebotsabsprachen und weitere branchentypische Gesetzesverstöße. Bei Rechtsverstößen drohen Strafen, Geldbußen, Schade ... Mehr Informationen >>
Zielgruppen
Verantwortliche der Bereiche Recht und Compliance, Geschäftsfüh- rer, kaufmännische Leiter, Aufsichtsräte, Bauleiter, Architekten, Inge- nieure, Rechtsanwälte sowie Verantwortliche für interne Meldestellen nach HinSchG.
Verantwortliche der Bereiche Recht und Compliance, Geschäftsfüh- rer, kaufmännische Leiter, Aufsichtsräte, Bauleiter, Architekten, Inge- nieure, Rechtsanwälte sowie Verantwortliche für interne M ... Mehr Informationen >>