Richtlinien und Verordnung (Betriebssicherheitsverordnung, Druckgeräterichtline, DGUV Vorschriften (bisherige BG-Vorschriften), DIN VDE-/VDI-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, TRBS1203 sowie ATEX-Richtlinien)Aufbau und Wirkungsweise von Turbinen- Dampfturbinen (u. a. Läufer, Turbinenschaufeln, Medienversorgung)Steuer- und RegeleinrichtungenBeeinflussung des LeistungsverhaltensÜbergabepunkte/angrenzende Aggregate und Bauteile- Mitwirkende Steuer- und Regeleinrichtungen anderer Anlagen- Beeinflussungsfaktoren- Sicherheitsrelevante Vorgaben- Sicherheitstechnik Gefahrenquellen- Vorbeugende Kontrollen- Schäden (Ursachen, Vermeidung)Gefahren und Gefährdungen im Betrieb und bei Stillstand- Medienbeaufschlagung- Elektrik- ExplosionsschutzNotmaßnahmenSchriftliche ErfolgskontrolleVoraussetzung:Eine mindestens einjährige Tätigkeit als Kesselwärter oder eine zweijährige Berufserfahrung in IndustriekraftwerkenAbschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieZeugnis der TÜV NORD Akademie
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Erfahren Sie die nötigen Sachkenntnisse, um als beauftragter Beschäftigter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 8 BetrSichV) für Turbinenanlagen und angrenzende Aggregate tätig werden zu können. Erfahrene Referenten erläutern Ihnen, wie Sie als Turbinenwärter den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage überwachen. Sie lernen, Gefahrenpotenziale rechtzeitig zu erkennen und bei Störungen regulierend einzugreifen.Unsere anerkannten Referenten vermitteln Ihnen praxisorientiert die aktuellen Kenntnisse Ihrer Branche.
Erfahren Sie die nötigen Sachkenntnisse, um als beauftragter Beschäftigter im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (§ 8 BetrSichV) für Turbinenanlagen und angrenzende Aggregate tätig werden zu ...
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Kesselwärter, Instandhaltungspersonal, Personen, die Instandhaltungsarbeiten an Turbinenanlagen durchführen bzw. überwachen sollen