Nach der Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden regelmäßig im richtigen Verhalten in einem Brand- und/oder Katastrophenfall zu unterweisen. Da sich in Evakuierungsübungen immer wieder zeigt, dass die Evakuierung aufgrund falschen Verhaltens von Mitarbeitenden kaum durchführbar ist, sollte jedes Unternehmen eine ausreichende Anzahl geschulter Evakuierungshelfer etablieren. Dieser Lehrgang rüstet die Teilnehmenden für die praxisnahe Ausbildung von Evakuierungshelfern im Betrieb.
Der Lehrgang behandelt die Organisation, die Haftungsfrage sowie die Weisungsbefugnis vor, während und nach einer Evakuierung. Anhand von Rollenspielen und Videosequenzen werden die Teilnehmenden auf das Leiten und Führen von Personen bei Räumungen und Evakuierungen vorbereitet. Des Weiteren vermittelt der Lehrgang die Methodik der wirkungsvollen Unterweisung und Gesprächsführung. Der Einsatz von Kommunikations- und Präsentationsmitteln für die Ansprache von Mitarbeitenden ist ein wichtiger Erfolgsfaktor, um sie besser zu motivieren und zu unterweisen und um Übungen optimal vorzubereiten und durchzuführen.
18,3 Unterrichtseinheiten bzw. 13,7 Zeitstunden gemäß IDD
Vorkenntnisse zu Evakuierungskonzepten sind empfehlenswert.
Nach der Arbeitsstättenverordnung ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeitenden regelmäßig im richtigen Verhalten in einem Brand- und/oder Katastrophenfall zu unterweisen. Da sich in Evaku ...
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