Seit April 2016 müssen Bediener von geländegängigen Teleskopladern bzw. -staplern geschult sein und einen Fahrerausweis nachweisen. Mit dieser Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossenschaft gemäß DGUV Grundsatz 308-009„Qualifizierung und Beauftragung der Fahrerinnen und Fahrer von geländegängigen Teleskopstaplern“ nach der Grundstufe 1 erfüllt.
- Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Grundlagen
- DGUV Grundsatz 308-009
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Schwerpunkt und Traglastdiagramm
- Standsicherheit
- Umgang mit Lasten
- Gefahren im Umgang
- Sichere Bedienung von Teleskopstaplern
- Einsatz mit allen Anbaugeräten
- Theoretische Prüfung
- Praktische Ausbildung
- Einweisung und Gewöhnung am Teleskopstapler
- Stapel- und Teleskopübungen
- Praktische Fahrübungen
- Praktische Abschlussprüfung
Seit April 2016 müssen Bediener von geländegängigen Teleskopladern bzw. -staplern geschult sein und einen Fahrerausweis nachweisen. Mit dieser Ausbildung werden die Anforderungen der Berufsgenossens ...
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