Fachseminar
TTDSG – Ihr aktueller Handlungsbedarf im Überblick
Was ändert sich durch das neue TTDSG?
Das „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“ (TTDSG) ist am 01. Dezember 2021 in Kraft getreten. Die Intention des Gesetzes liegt darin, einen Kompromiss zwischen dem Schutz der Privatsphäre in der digitalen Welt und den digitalen Geschäftsmodellen zu schließen. Der Hauptfokus besteht aber darin, die Unklarheiten und das Nebeneinander von verschiedenen Regelungen zum Thema Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telemedien zu klären. Das TTDSG regelt in Zukunft die datenschutzrechtlichen Vorschriften des TKG und TMG in einem Gesetz.
Zum Nachweis der erworbenen Fachkunde erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat.
Die Schwerpunkte Ihrer Weiterbildung
Warum Sie am Seminar "TTDSG – Ihr aktueller Handlungsbedarf im Überblick" teilnehmen sollten:
Vorzuweisende Fachkunde gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Artikel 37 Abs. 5 DS-GVO – Pflicht zur Weiterbildung
Dieses Seminar vermittelt Kenntnisse, die zum Erwerb bzw. zur Aufrechterhaltung der Fachkunde des betrieblichen Datenschutzbeauftragten erforderlich sind, gem. § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 37 Abs. 5 DS-GVO. Jedes Unternehmen hat daher nach § 40 Abs. 6 BDSG-neu und Art. 38 Abs. 2 DS-GVO seinem betrieblichen Datenschutzbeauftragten die Teilnahme zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.
Seminar-Inhalte
Überblick über die Historie, das Gesetzgebungsverfahren und die neuen Vorschriften aus dem TTDSG
Das TTDSG und die unternehmerische Praxis
Sanktionen und Bußgelder
Zielgruppe
Fachseminar
TTDSG – Ihr aktueller Handlungsbedarf im Überblick
Was ändert sich durch das neue TTDSG?
Das „Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz“ (TTDSG) ist am 01. Dezember 2021 in Kra ...
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