Voraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520:
Die Rechtsverpflichtung, einen Grundlehrgang zu Erlangung der Fachkunde zu belegen, ist in TRGS 520, Kapitel 5.2, Anlage 3 geregelt
Laut der "Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 520" muss jede Schadstoffsammelstelle mit ausreichendem Personal besetzt sein, mindestens jedoch mit zwei Mitarbeitern.
Einer der Mitarbeiter muss eine „Fachkraft“ mit Fachkunde nach der TRGS 520 sein. Werden auf der Sammelstelle Hilfskräfte zu einschlägigen, qualifizierten Tätigkeiten herangezogen, müssen sie ebenfalls über einen Sachkundenachweis verfügen.
Durch den dreitägigen Basiskurs zum „Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520“ werden gesetzliche Vorschriften eingehalten und Umweltgefahren transparenter dargestellt. Daraus resultiert, dass sich Umweltrisiken früher erkennen und vermeiden lassen.
InhalteVoraussetzungen zum Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520:
Datum | Dauer | Preis | ||
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Hamburg, DE | ||||
11.06.2024 - 13.06.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
12.11.2024 - 14.11.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
Offenbach am Main, DE | ||||
06.05.2024 - 08.05.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
02.12.2024 - 04.12.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |
Datum | Dauer | Preis | ||
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Hamburg, DE | ||||
11.06.2024 - 13.06.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
12.11.2024 - 14.11.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
Offenbach am Main, DE | ||||
06.05.2024 - 08.05.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › | |
02.12.2024 - 04.12.2024 | 24 h | Mehr Informationen > | Jetzt buchen › |