Behördlich anerkannter Lehrgang nach TRGS 519 Anlage 5
Inhalte
Asbest - Verwendung und Eigenschaften- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem BerufskrankheitengeschehenAktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, insbesondere- Asbestverbot nach der REACH-Verordnung, Chemikaliensanktionsverordnung- Gefahrstoffverordnung und TRGS 519Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen- zulässige und unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsweisen, Neuerungen, BeispieleTechnische und organisatorische Maßnahmen- Arbeitsweisen gemäß TRGS 519/Baustelleneinrichtung- Aufgaben der sachkundigen Person- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsplan/Anzeige der Arbeiten mit Übungen (Gruppenarbeit)- Betriebsanweisung und Unterweisung- Arbeitsmedizinische VorsorgePersönliche Schutzausrüstung- Auswahl und AnwendungVoraussetzung:Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortbildungskurs ist ein noch gültiger Sachkundenachweis.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieSicherheitspass der TÜV NORD AkademieHinweise:Bitte reichen Sie mit der Anmeldung eine Kopie Ihres noch gültigen Sachkundenachweises ein.
Asbest - Verwendung und Eigenschaften- Asbestprodukte und ihre Verwendung ("neue" Fundstellen)- Gesundheitsgefahren und Aktuelles aus dem BerufskrankheitengeschehenAktuelles aus Vorschriften- und Regelwe ... Mehr Informationen >>
Lernziele
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht nach. Jeder Sachkundige muss alle sechs Jahre eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen.Erlangen Sie den neuesten Stand zum Thema Asbest und informieren Sie sich über die aktuelle gesetzliche Lage und die Neuerungen der praktischen Tätigkeit vor Ort. Nach dem Besuch verlängert sich Ihr Sachkundenachweis um 6 Jahre. Unsere Fortbildung ist behördlich anerkannt.
Aktualisieren Sie Ihre Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang für Arbeiten mit Asbest. Mit dem Seminar zur Sachkunde nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 kommen Sie Ihrer gesetzlichen Fortbildungspf ... Mehr Informationen >>
Zielgruppen
Sachkundige, die den Sachkundenachweis nach TRGS 519 Nr. 2.7 Anlage 4 erworben haben und ihrer Fortbildungspflicht alle 6 Jahren nachkommen möchten