Strahlenschutzgesetz, StrahlenschutzverordnungGenehmigung und AnzeigeUnterweisung, StrahlenschutzanweisungAufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des StrahlenschutzbeauftragtenBauartzulassung und SachverständigenprüfungStrahlenphysikalische GrundlagenDosis- und Strahlenschutzbegriffe, DosisgrenzwerteRöntgengeräte und StörstrahlerSchriftliche ErfolgskontrolleVoraussetzung:Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieBehördlich anerkannte Bescheinigung
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Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten
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Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.Dieser Kurs dient dem Erwerb der Fachkunde bzw. der Erlangung von Kenntnissen im Strahlenschutz nach der Fachkunde-Richtlinie Technik. Die Fachkundegruppe R3 berechtigt zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern, die in Konstruktion, Eigenschaften und Betriebsweise Vollschutz-, Hochschutz-, bzw. Basisschutzgeräten entsprechen, sowie von Hochschutzgeräten, Basisgeräten, Gepäckdurchleuchtungs-, Dicken-, Dichte- oder Füllstandsmesseinrichtungen.Die Fachkundegruppe R4 berechtigt dazu, Schuleinrichtungen zu betreiben, und ist mit der Fachkundegruppe R3 abgedeckt.
Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben, müssen die erforderliche Fachkunde bzw. Kenntnisse im Strahlenschutz besitzen.
Diese ...
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Personen, die Röntgeneinrichtungen oder genehmigungsbedürftige Störstrahler zur technischen Anwendung betreiben.