Der Gesetzgeber hat die letztmals in 2003 veränderte Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten zum 1.1.2013 angepasst und eine prinzipielle Rentenversicherungspflicht eingeführt. Zudem hat der zum 1.1.2015 eingeführte Mindestlohn im Bezug auf Entlohnung und Aufzeichnungspflichten immense Praxisauswirkungen auf alle Unternehmen. Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben mit den neuen Geringfügigkeits-Richtlinien erneut detailversessenen Regelungen geschaffen. Diese haben in der Abrechnungspraxis viele folgenschwere neue Fallstricke aufgetan. Bei Betriebsprüfungen – insbesondere bei Zoll- und Lohnsteueraußenprüfung – erhöht sich das Augenmerk der Prüfer, sobald der Bereich der Aushilfstätigkeiten ansteht. Der Handlungsbedarf auf den verschiedensten Ebenen im Personalbüro ist noch größer geworden.
Das Seminar macht Sie für die Abrechnung geringfügiger und kurzfristiger Beschäftigungsverhältnisse und der Gleitzone. Es zeigt Ihnen die Stolpersteine in der täglichen Praxis im Lohnsteuerrecht, bei der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht. Sie erhalten eine Reihe von Gestaltungsempfehlungen und Anwendungsbeispielen. Checklisten und Arbeitshilfen, die in die Seminarunterlagen eingearbeitet sind, erleichtern Ihnen die tägliche Arbeit sowie die Vorbereitung auf eine Lohnsteueraußenprüfung / Prüfung durch die Rentenversicherung. Inhalt:Der Gesetzgeber hat die letztmals in 2003 veränderte Vergütungsobergrenze bei Aushilfstätigkeiten zum 1.1.2013 angepasst und eine prinzipielle Rentenversicherungspflicht eingeführt. Zudem hat der ...
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