Seminar / Kurs

Störfallbeauftragter

Inhalte

Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde "Störfallbeauftragter"auf der Grundlage der58a bis 58d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verordnung über Immissionsschutz- und St

Nach der 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte sind Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen ( 58a BImSchG) verpflichtet, einen oder mehrere Störfallbeauftragte zu bestellen. Auch bei Anlagen, die nicht genehmigungsbedürftig sind, kann die Behörde im Einzelfall die Bestellung eines Störfallbeauftragten anordnen ( 58a Abs. 2 BImSchG).

Der Fachkundelehrgang entspricht den Vorgaben der 5. BImSchV, Anhang II, und ist durch das Regierungspräsidium Darmstadt staatlich anerkannt, was eine bundesweite Gültigkeit sicherstellt.

Ziel ist es, die Risiken und Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen zu beherrschen und bei einer Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs mögliche Gefahren für die Allgemeinheit und die Nachbarschaft zu vermeiden.

Je Betriebsbereich sind die gefährlichen Stoffe zu ermitteln, die zu irgendeinem Zeitpunkt im bestimmungsgemäßen Betrieb vorhanden sind oder entstehen können. Werden dabei die Mengenschwellen der Spalte 5 (Anh. 1, 12. BImSchV) erreicht oder überschritten, sind die erweiterten Pflichten der9 bis 12 zu beachten. Das bedeutet, dass mindestens ein Störfallbeauftragter der zuständigen Behörde gemeldet werden muss.

Mit der Umsetzung der europäischen Seveso-II-Richtlinie, die am 2. Mai 2000 in Form einer novellierten Störfall-Verordnung (12. BImSchV) in Kraft trat, sowie durch die Seveso-II-Änderungsrichtlinie wurden die Maßnahmen zur Vorsorge vor Störfällen in der Industrie und zur Begrenzung der Auswirkungen deutlich verbessert.

Seit Anfang Januar 2017 ist die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2012/18/EU (Seveso-III-Richtlinie) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 in Kraft. Sie aktualisiert die Regelungen zur Einstufung gefährlicher Stoffe, zur Information der Öffentlichkeit sowie zur behördlichen Überwachung von Störfallbetrieben. Von den Änderungen betroffen ist vor allem die Störfall-Verordnung (12. BImSchV – Bundes-Immissionsschutzverordnung). Die Anpassungen betreffen in geringem Umfang auch die Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV).

Inhalte

  • Überblick über das Umweltrecht Europäisches Umweltrecht (Seveso-Richtlinie, Chemikalien-Richtlinien), BImSchG, Verordnungen, Chemikaliengesetz, Gefahrstoffverordnung, Betriebssicherheitsverordnung, europäisches und nationales Recht zur Anlagensicherheit, Verwaltungsvorschriften und Leitfäden, Zusammensetzung und Aufgaben von Kommission für Anlagensicherheit (KAS) sowie des Technischen Ausschusses für Anlagensicherheit
  • Störfall-Verordnung (12. BlmSchV) Sicherheitspflichten, Verhinderung und Begrenzung von Störfällen, Sicherheitsanalysen, Melde- und Informationspflichten, Durchführung von Genehmigungsverfahren und rechtliche Wirkungen einer erteilten Genehmigung, Rechte und Pflichten des Störfallbeauftragten gem.58a - d BImSchG, Stellung des Störfallbeauftragten im Betrieb
  • Chemische, physikalische, human- und ökotoxikologische Eigenschaften der Stoffe Zubereitungen, bestimmungsgemäß in der Anlage vorhandener Stoffe, Bedeutung der bestimmungsgemäß vorhandenen Stoffe vor dem Hintergrund möglicher Auswirkungen im Störfall, Überwachung, Beurteilung und Begrenzung von Immissionen bei Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebs
  • Vorbeugender Brand- und Explosionsschutz Grundlagen des Katastrophen- und Feuerschutzgesetzes
  • Informationen der Öffentlichkeit Informationsvorbereitung, Darstellungsmöglichkeiten
  • Anlagensicherheit und Sicherheitstechnik Eingriff Unbefugter, Gewährleistung der Anlagensicherheit in der betrieblichen Praxis, Verhinderung von Störfällen und Begrenzung von Störfallauswirkungen
  • Erstellung von internen Alarm- und Gefahrenplänen SEVESO-RL und deren Umsetzung in deutsches Recht;
  • Sicherheitsbericht Rechtsgrundlage, Anfertigung, Fortschreibung und Beurteilung von Sicherheitsberichten, Sicherheitsüberprüfung,16 Überwachungssystem, Inspektion
  • Sicherheitsmanagementsysteme Betriebliche Sicherheitsorganisation, Bewertung der Gefahrenpotenziale, Betriebsführung, Notfallschutzplanung und Erfolgskontrolle, Sicherheitsbericht
  • Betrieblich angepasstes Sicherheitsmanagementsystem

Staatlich anerkannter und bundesweit gültiger viertägiger Lehrgang zum Erwerb der Fachkunde "Störfallbeauftragter"auf der Grundlage der58a bis 58d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der ...

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  • Deutsch
    • Keine
  • 32 h
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