In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist (z.?B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser), sind Sprachalarmanlagen (SAA) als Bestandteil von Brandmeldeanlagen vorgeschrieben. Wird ein Brand von der Brandmeldeanlage detektiert, können mithilfe einer Sprachalarmanlage gezielt Informationen, zum Beispiel Verhaltensanweisungen, an Beschäftigte und Besucherinnen und Besucher weitergegeben werden.
SAA sind nach der DIN VDE 0833 Teil 4 auszuführen. Hier wird das Planen, Errichten, Erweitern, Ändern und Betreiben von Anlagen mit Einrichtungen für die Alarmierung mittels Durchsagen thematisiert, die von einer Brandmeldeanlage entsprechend der DIN VDE 0833 Teil 2 und DIN 14675 angesteuert werden.
24,6 Unterrichtseinheiten bzw. 18,5 Zeitstunden gemäß IDD
In Objekten, bei denen im Brandfall mit einer hohen Personengefährdung zu rechnen ist (z.?B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten und Hochhäuser), sind Sprachalarmanlagen (SAA) als Bestandteil von ...
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