Organisationsstruktur - Verantwortung und PflichtenDefinitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber Gesetzliche Vorgaben und Regeln Musterkonzept: Gliederung und Handhabung Kriterien zur Erstellung eines Sicherheitskonzepts Erkennen von Gefahren und Gefährdungsbeurteilung/RisikobewertungErgreifen von Kompensationsmaßnahmen Unterweisungen zur Veranstaltung Kommunikation mit Behörden und BeteiligtenKontrolle und AufsichtSzenarien bei verschiedenen Schadensereignissen Einsatz von Kommunikationstechnik und -regeln Gesetzliche Grundlagen für Sicherheitskonzepte bei VeranstaltungenBetreiberpflichten nach MVStättVO, Pflichten des VeranstaltersVoraussetzung:Keine Voraussetzungen notwendig.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieHinweise:Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen werden von den Sicherheitsbehörden nach Plausibilität und Schlüssigkeit geprüft.
Organisationsstruktur - Verantwortung und Pflichten
Definitionen Betreiber/Veranstalter/Generalunternehmer/Arbeitgeber
Gesetzliche Vorgaben und Regeln
Musterkonzept: Gliederung und Handhabung
Kriterien zur ...
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Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen. Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur Schadensvermeidung und Schadensbegrenzung getroffen werden. Kriterien wie Anzahl der Besucher, Infrastruktur am Veranstaltungsort und erwartetes Besucherverhalten müssen in einem Sicherheitskonzept für Veranstaltungen erfasst werden. Folgenden Nutzen und Inhalte werden Ihnen unsere erfahrenden Referenten im Seminar detailliert erläutern: - Erläuterung relevanter Vorschriften und Empfehlungen zur Erstellung von Sicherheitskonzepten- Definition der wichtigsten Lagen, Gefährdungspotenzialen bei Veranstaltungen sowie deren fachgerechte Einordnung- Grundlagen einer Risikobewertung- Anpassung der Vorgaben eines Sicherheitskonzeptes in baulichen Anlagen an den öffentlichen Raum
Sicherheitskonzepte für Veranstaltungen oder Veranstaltungsstätten sind immer vom Betreiber oder den jeweiligen Veranstalter zu erstellen.
Bei Veranstaltungen müssen entsprechende Vorkehrungen zur ...
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Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Kulturamt, Sportamt, Feuerwehr, Polizei, Gebäudemanagement sowie Fachplaner aus den Bereichen Technik, Infrastruktur, Kunst und Kultur.
Betreiber von Versammlungsstätten, Betreiber von Gebäuden mit einmaligen Veranstaltungen (Unternehmen), Veranstalter und Dienstleister sowie Behörden: Bürgermeister/in, Bauaufsicht, Ordnungsamt, Ku ...
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