Seminarprogramm
Beantwortung grundsätzlicher Fragen
- Was sind Altmaschinen?
- Welche Bedeutung haben die Daten 1.1.1995 (Inkrafttreten der MRL) und 1.1.1997 (Nachrüstpflicht nach der damaligen Arbeitsmittelbenutzungsverordnung (AMBV)) bzw. der heute gültigen BetrSichV)?
- Erstmaliges Inverkehrbringen im EWR vor dem 1.1.1995:
- Dürfen diese Maschinen oder Anlagen heute noch betrieben werden?
- Muss (hätte müssen) nachgerüstet werden?
- Zusammenhang mit der Betriebssicherheits-Verordnung (BetrSichV) in Deutschland.
- Sichtweise der DGUV: Nachzertifizierungen bzw. nachträgliche CE-Kennzeichnungen sind nicht zulässig:
- Was sollen Betreiber oder Händler mit Maschinen tun, die rechtswidrig keine CE-Kennzeichnung tragen?
- Was bedeutet die (neue) Sichtweise für bereits nachzertifizierte Maschinen oder Anlagen?
- Warum eine nachträgliche CE-Kennzeichnung von Altmaschinen keinen Sinn macht.
- Erstmaliges Inverkehrbringen im EWR nach dem 1.1.1995:
- Szenario: Eine Maschine oder Anlage wurde OHNE CE-Kennzeichnung gekauft, der Hersteller verweigert - aus welchen Gründen auch immer – die nachträgliche CE-Kennzeichnung. Laut BetrSichV darf diese Maschine den Mitarbeitern nicht bereitgestellt werden: Was tun?
- Import von Gebrauchtmaschinen aus einem Drittstaat (von außerhalb der EU).
- Import von Gebrauchtmaschinen aus einem anderen EU-Land
Rechtsgrundlagen
Für die Beantwortung dieser Fragen ist es wichtig, das Zusammenspiel zwischen der BetrSichV (Betreiberrecht) und der Maschinenrichtlinie (Inverkehrbringensrecht) zu kennen.
Für Deutschland existieren Positionspapiere des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Berufsgenossenschaft, die für Entscheidungen in der Praxis Unterstützung bieten, insbesondere:
- BMAS-Papier zur wesentlichen Veränderung von Maschinen (04/2015)
- Gesamtheit von Maschinen
Detailinhalte
- Klärung der oben angeführten Grundsatzfragen
- Besteht für Altmaschinen Bestandsschutz?
- Welche Maschinen oder Anlagen müssen entsprechend BetrSichV in welcher Weise nachgerüstet werden?
- Warum hier nicht die Sicherheitsziele der Maschinenrichtlinie erreicht werden müssen.
- Vorsicht beim Kauf von Gebrauchtmaschinen!
- Umbau von Maschinen oder Anlagen: Wie entscheidet man, ob es sich um eine „wesentliche Veränderung“ handelt?
- Was ist unter dem Begriff „einfache Schutzeinrichtung“ zu verstehen?
- Was ist zu tun, wenn es sich beim Umbau um eine wesentliche Veränderung handelt?
- Dürfen gebrauchte Maschinen oder unvollständige Maschinen in eine neue Maschine oder Anlage eingebaut werden?
- Ist eine CE-Kennzeichnung für die Gesamtmaschine möglich?
- Was bedeutet der Begriff „Retrofit“ und was ist dabei zu beachten?
- Vorgehensweise bei der Integration von neuen, CE-gekennzeichneten Produkten bei einem Umbau oder einer Reparatur.
- Was Sie beim Umbau von Steuerungen unbedingt beachten sollten.
- Vorsicht bei Änderungen in SPS-Programmen, die mit Sicherheitskreisen im Zusammenhang stehen!
- Korrekte Anwendung der harmonisierten europäischen Normen EN ISO 13849 (Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen) für den Umbau:
- Teil 1: Gestaltungsleitsätze
- Teil 2: Validierung. Was sind Sicherheitsbauteile?
Für die Beantwortung und Diskussion von Fragen aus dem Teilnehmerkreis sind ausreichend Zeiten eingeplant. Fallbeispiele beleben den Seminarablauf!
Seminarprogramm
Beantwortung grundsätzlicher Fragen
- Was sind Altmaschinen?
- Welche Bedeutung haben die Daten 1.1.1995 (Inkrafttreten der MRL) und 1.1.1997 (Nachrüstpflicht nach der damaligen Arbeit ...
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