Der Anlagezustand von Gasanlagen kann sich mit der Zeit und während des Betriebes durch Abnutzung, Alterung, Beschädigungen und Verschleiß verschlechtern. Es ist erforderlich, dass die Anlagen regelmäßig überprüft werden, damit von ihnen keine Sicherheitsgefahren ausgehen können. Für die regelmäßige Prüfung sind die Eigentümer:inoder Betreiber:in der Anlagen verantwortlich. Für die regelmäßige Prüfung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung wird ihnen eine befähigte Person bestellt. Unterlassen der die Betreiber:innen oder Betreiber:in diese Prüfung vorsätzlich oder grob fahrlässig, kann die Unfallversicherung gegen den die Betreiber:innen vorgehen und die Gasanlage stilllegen.
Der/die Arbeitgeber:in ist durch die neue Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und die Prüfungen in Art und Umfang sowie die Prüffristen selbst festzulegen.
Tag 1
- Einführung in die Thematik
- Arten von Gasanlagen
- Befähigte Person nach TRBS 1203
- Rechtliche Grundlagen
- DGUV Regel 110-010
- Prüfumfang befähigte Person und Prüfumfang Sachverständiger
- Gefährdungsbeurteilung
- Brand- und Explosionsgefahren
- Gefahrstoffe und Kennzeichnung nach GHS-System
Tag 2
- Arbeiten an Gasanlagen
- In- und Außerbetriebnahme von Gasleitungen
- Zusätzliche Bestimmungen für flüssige und brennbare Gase sowie der Gasinstallation
- Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Persönliche Schutzausrüstung und Erste Hilfe
- Beauftragung und Unterweisung
- Haftung und Verantwortung
Der Anlagezustand von Gasanlagen kann sich mit der Zeit und während des Betriebes durch Abnutzung, Alterung, Beschädigungen und Verschleiß verschlechtern. Es ist erforderlich, dass die Anlagen regel ...
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