Die Empfänger von Fördermitteln werden oftmals durch Auflagen im Fördermittelbescheid verpflichtet, das Vergaberecht bei der Vergabe von Aufträgen anzuwenden, die zur Realisierung des geförderten Projekts erforderlich sind. Der Inhalt und die Reichweite dieser Verpflichtung sind nicht immer klar und eindeutig - oder dem Fördermittelempfänger nicht hinreichend bewusst. Die Folge kann sein, dass im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Verstöße gegen das Vergaberecht festgestellt und Fördermittel zurückgefordert werden - oftmals viele Jahre nach Abschluss des Projekts. Es geht um Bekanntmachungsmängel, eine unterlassene Losbildung, Verstöße gegen den Grundsatz der Produktneutralität, unzulässige Eignungskriterien, eine falsche Zuschlagsentscheidung oder ein gänzlich unterlassenes wettbewerbliches Vergabeverfahren. Will der Fördermittelempfänger die Rückforderung nicht akzeptieren, muss der Bescheid in der Regel vor den Verwaltungsgerichten angefochten werden. In dem Tagesseminar werden die maßgeblichen Grundlagen des Zuwendungs- und Haushaltsrechts ebenso behandelt wie die relevanten Bestimmungen des Vergaberechts. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Auswirkungen von leichten oder schweren Vergabefehlern auf das bei der Rückforderung auszuübende Ermessen.
Die Empfänger von Fördermitteln werden oftmals durch Auflagen im Fördermittelbescheid verpflichtet, das Vergaberecht bei der Vergabe von Aufträgen anzuwenden, die zur Realisierung des geförderten ...
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Mitarbeiter von Vergabestellen und Rechtsämtern der öffentlichen Auftraggeber und von Rechnungsprüfungsämtern/Rechnungshöfen sowie sonstigen Stellen, die mit der Überprüfung von Zuwendungsempfängern im Hinblick auf die Beachtung der Auflagen zur Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren befasst sind; Architekten und/oder Projektsteuerer, die mit der verantwortlichen Durchführung von Vergabeverfahren befasst sind; Bieter/Auftragnehmer; Unternehmensjuristen; Rechtsanwälte.
Mitarbeiter von Vergabestellen und Rechtsämtern der öffentlichen Auftraggeber und von Rechnungsprüfungsämtern/Rechnungshöfen sowie sonstigen Stellen, die mit der Überprüfung von Zuwendungsempfä ...
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