Die Überprüfung der vergaberechtlich ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln und deren teilweise Rückforderung nach Teilwiderruf des Zuwendungsbescheids beschäftigen seit geraumer Zeit die Verwaltungsgerichte aller Instanzen in einer auffälligen Häufung. Den rechtlichen Ausgangspunkt der Rückforderungsfälle bilden oftmals viele Jahre später festgestellte Verstöße gegen das Vergaberecht, angefangen bei Bekanntmachungs- oder Dokumentationsmängeln und endend bei gänzlich unterlassenen förmlichen Vergabeverfahren. Ein regelrechter "Rattenschwanz" von gegebenenfalls auch dienstrechtlichen Konsequenzen geht von der schlichten Auflage im Zuwendungsbescheid des Inhalts aus, dass bei der Verwendung der Mittel "die VOB" oder "das Vergaberecht" zu beachten sind.In dem Tagesseminar werden die maßgeblichen Grundlagen des Zuwendungs- und Haushaltsrechts ebenso erarbeitet wie die sich daraus ergebenden Folgen für das im Einzelfall "zu beachtende" Vergaberecht. Den Teilnehmern werden die verwaltungsrechtlichen Hintergründe und Auswirkungen der vergaberechtlichen Beauflagungen im Zuwendungsbescheid vermittelt. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die Auswirkungen von leichten oder schweren, tatsächlich festgestellten Vergabefehlern auf den Bestand und das "Behaltendürfen" der (längst ausgegebenen) Fördermittel unter Zugrundelegung der dazu aktuellen Rechtsprechung. Zuletzt werden die "Haftungssubjekte" gegebenenfalls unvermeidlicher Rückforderungen betrachtet, dies unter Einschluss der Verantwortlichkeiten externer Berater (Architekten, Projektsteuerer, Rechtsanwälte).
Die Überprüfung der vergaberechtlich ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln und deren teilweise Rückforderung nach Teilwiderruf des Zuwendungsbescheids beschäftigen seit geraumer Zeit die ...
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Mitarbeiter von Vergabestellen und Rechtsämtern der öffentlichen Auftraggeber und von Rechnungsprüfungsämtern/Rechnungshöfen sowie sonstigen Stellen, die mit der Überprüfung von Zuwendungsempfängern im Hinblick auf die Beachtung der Auflagen zur Durchführung ordnungsgemäßer Vergabeverfahren befasst sind; Architekten und/oder Projektsteuerer, die mit der verantwortlichen Durchführung von Vergabeverfahren befasst sind; Bieter/Auftragnehmer; Unternehmensjuristen; Rechtsanwälte.
Mitarbeiter von Vergabestellen und Rechtsämtern der öffentlichen Auftraggeber und von Rechnungsprüfungsämtern/Rechnungshöfen sowie sonstigen Stellen, die mit der Überprüfung von Zuwendungsempfä ...
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