Schaltberechtigung mit VR-Brille – Unterweisung für elektrische Anlagen - Seminar / Kurs von Haus der Technik e.V.

Inhalte

Im Seminar erwerben Sie die notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und später schaltberechtigte Person, Schalthandlungen fachgerecht auszuführen. Grundlage ist dabei die VDE 0105-100 "Betrieb von elektrischen Anlagen". Das Seminar dient auch der Wiederauffrischung der Schaltberechtigung (Schaltbefähigung) wie in der Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV dem ArbSchG sowie DGUV gefordert. Im Seminar (Lehrgang / Schulung) werden folgende Themen behandelt:

  • Rechtliche Grundlagen zur Schaltberechtigung, TRBS, DGUV V 1 und 3, arbschg
  • Anlagenverantwortlicher (Energieversorgungsunternehmen, Industrie)
  • Anforderungsprofil eines schaltberechtigten Mitarbeiters (auch für den Arbeitsverantwortlichen)
  • Schaltberechtigung für elektrische Anlagen (Fachkunde)
  • Kenntnisse zum Personenschutz für den Bediener
  • Praxis Leitfaden für Schalthandlungen (Mittelspannung, Hochspannung)
  • Normen wie DIN VDE 0105 - Teil 100, Kenntnisse auffrischen
  • PSA, Gefahren und Auswirkungen des elektrischen Stroms
  • Schaltkommandos und Schaltbefehle (Übungen)
  • Unterschiede TÜV Lehrgang (Ausbildung)
  • Jahresunterweisung, Fachkunde, Sicherheitsregeln
  • Begriff Schaltbefähigung

Das Seminar behandelt auch Spannungen größer 30 KV. Windparkbetreiber buchen ebenfalls unsere Seminare.

Neben den weiter unten genannten Voraussetzungen zur Erteilung der Schaltberechtigung ist immer eine Einweisung in die zu schaltenden Anlagen vor Ort notwendig. Diese praktische Einweisung kann im Seminar nicht geleistet werden, da die Vielfalt der Anlagen sehr groß ist.

Zum Thema

Hoch- und Mittelspannungsanlagen stellen für den dort arbeitenden Monteur ein hohes Gefahrenpotential dar. Insbesondere bei Arbeiten an oder in der Nähe dieser Starkstromanlagen kann es zu schweren Unfällen kommen. Um diese Gefährdungen zu verhindern, sind Unternehmer/verantwortlichen Mitarbeiter verpflichtet, für die Durchführung dieser Arbeiten qualifizierte Mitarbeiter auszuwählen. Besonders im Umgang mit Mittel- und Hochspannungsanlagen sind zahlreiche Vorschriften und Vorsichtsmaßnahmen zu berücksichtigen. Die Ausführung von Schalthandlungen erfordert deshalb im Sinne der anerkannten Regeln der Technik eine Befähigung zur Schaltberechtigung für die Elektrofachkraft. Diese wird nach ausreichender Qualifizierung in schriftlicher Form durch den Verantwortlichen für die elektrischen Netze und Anlagen erteilt. Für das betriebsinterne Stromversorgungsnetz ist dieses in der Regel der Unternehmer/die verantwortliche Elektrofachkraft außerhalb des Betriebs der zuständige Netzbetreiber.

Zur Erteilung der Schaltberechtigung gilt:

1. Nur nach Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilungen bilden die zentrale Basis für die Arbeitsschutzmaßnahmen eines Unternehmens, eingeschlossen sind alle Sicherheitsmaßnahmen, Vorkehrungen und Verhaltensregeln ein, welche die Elektrosicherheit betreffen. Schalthandlungen sollten im Rahmen der gängigen Vorschriften wie der VDE 0105-100 festgelegt werden, für welche Vorgänge Schaltbefähigungen notwendig und Schaltberechtigungen zu vergeben sind.

2. Nur bei Befähigung

Schaltberechtigungen sind nur an Mitarbeiter zu erteilen, die durch ihre Persönlichkeit, Ausbildung und Qualifizierung in der Lage sind, die für sichere Schalthandlungen notwendigen Sicherheitsaspekte zu kennen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Das sind in aller Regel geschulte Elektrofachkräfte mit nachgewiesener Qualifikation und Berufserfahrung.

3. Nur vom Unternehmer oder einer beauftragten Führungskraft

Eine Schaltberechtigung sollte stets von demjenigen ausgehen, der für die betreffende elektrische Anlage, Einrichtung, das elektrische Netz o.a. die Verantwortung trägt.

4. Nur in Schriftform

Für eine Schaltberechtigung ist die Schriftform zwingend. Im Schadens- oder Streitfall kann ein solches Dokument zur Beweisführung entscheidend sein.

5. Nur mit konkreten Inhalten

Eine Schaltberechtigung gilt stets für einen bestimmten Aufgabenbereich, d.h. bestimmte Spannungsbereiche, Anlagen oder Teile von Anlagen. Die Schaltberechtigung sollte immer zeitlich befristet sein.

6. Praktische Einweisung notwendig

Neben den genannten Voraussetzungen zur Erteilung der Schaltberechtigung ist immer eine Einweisung in die zu schaltenden Anlagen vor Ort notwendig. Diese praktische Einweisung kann im Seminar nicht geleistet werden, da die Vielfalt der Anlagen sehr groß ist.

Im Seminar erwerben Sie die notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und später schaltberechtigte Person, Schalthandlungen fachgerecht auszuführen. Grundlage ist dabei die VDE 0105-100 ...

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Lernziele

Zielsetzung

Im Seminar erhalten die Teilnehmer die notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und später schaltberechtigte Person, Schalthandlungen (Schaltaufträge) fachgerecht auszuführen.

Zielsetzung

Im Seminar erhalten die Teilnehmer die notwendige Fachkunde, um als befähigte, qualifizierte und später schaltberechtigte Person, Schalthandlungen (Schaltaufträge) fachgerecht auszufüh ...

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Zielgruppen

Teilnehmerkreis Personen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll, also z.B. ElektroingenieureTechnikerElektromeisterAnlagenbetreiberAnlagenverantwortliche Elektrofachkräfteelektrotechnisches Führungspersonal EVU-MonteureElektromonteure, unterwiesene Personen in Verteilungsnetzbetreibern und Industriebetrieben.Mitarbeiter von Windparkbetreibern
Teilnehmerkreis Personen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll, also z.B. ElektroingenieureTechnikerElektromeisterAnlagenbetreiberAnlagenverantwortliche Elektrofachkräfteelektrotechnisch ... Mehr Informationen >>

Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 7362601

Anbieter-Seminar-Nr.: 1255

Termine

  • 21.08.2024 - 22.08.2024

    Essen, DE

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
    • Teilnahmebestätigung
  • 16 h
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