In allen elektrischen Anlagen muss geschaltet werden. Dabei sind Regeln zu beachten, um sicher und gefahrlos an Betriebsmitteln arbeiten zu können. Der Unternehmer/Anlagenbetreiber muss die Schaltberechtigten auswählen. Kenntnisse und Fähigkeiten hierzu sollten nach 3 Jahren durch eine Nachschulung zum Stand der Technik, den aktuellen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelungen auf den neuesten Stand gebracht werden.
In allen elektrischen Anlagen muss geschaltet werden. Dabei sind Regeln zu beachten, um sicher und gefahrlos an Betriebsmitteln arbeiten zu können. Der Unternehmer/Anlagenbetreiber muss die Schaltberec ...
Mehr Informationen >>Alle schaltberechtigten und schaltauftragsberechtigten Personen, wie Elektrofachkräfte aus Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken, Industrie- und Handwerksbetrieben, Biogas-, Solar- und Windenergieanlagen, die ihr Wissen auf aktuellem Stand halten müssen.
Alle schaltberechtigten und schaltauftragsberechtigten Personen, wie Elektrofachkräfte aus Energieversorgungsunternehmen, Stadtwerken, Industrie- und Handwerksbetrieben, Biogas-, Solar- und Windenerg ...
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