Kompakter Überblick über die aktuellen Anforderungen seitens der Finanzverwaltung mit Besprechung der aktuellen BMF-Schreiben und Bezugnahme auf die Lohnsteuerrichtlinien
Bezugnahme auf sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten
Steuervorteile nutzen. Leistung belohnen. Nettogehälter erhöhen. Lohnnebenkosten sparen. So erfreuen und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Doch Achtung: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind immer aus der Sicht der Lohnsteuer und der Umsatzsteuer zu beurteilen. In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie richtig verfahren.
Lohnsteuer fällt nur dann an, wenn die Sachzuwendungen als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu beurteilen sind. Insoweit ist eine Abgrenzung zu Aufmerksamkeiten und Aufwendungen im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers erforderlich.
Aus umsatzsteuerlicher Sicht stellen Sachzuwendungen an das Personal grundsätzlich Lieferungen oder sonstige Leistungen dar. Dies trifft jedoch nicht auf alle Arten von Sachzuwendungen zu. Welche Besonderheiten gelten, wann die lohnsteuerlichen Werte für die Umsatzsteuer zu übernehmen sind (und wann nicht) sowie ob und in welcher Höhe die dem Arbeitgeber entstandenen Aufwendungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ist ebenfalls Gegenstand des Seminars.
Steuervorteile nutzen. Leistung belohnen. Nettogehälter erhöhen. Lohnnebenkosten sparen. So erfreuen und motivieren Sie Ihre Mitarbeiter. Doch Achtung: Sachzuwendungen an Arbeitnehmer sind immer aus ...
Mehr Informationen >>Das Seminar richtet sich an alle, die in den Bereichen Personal, Lohn- und Gehaltsabrechnung sowie Finanzbuchhaltung tätig sind.