Hersteller und Vertreiber von Stoffen und Zubereitungen sind, nach der REACH-Verordnung (national: Bekanntmachung 220), zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verpflichtet. Die Erstellung kann nur eine sachkundige Person in Ihrem Unternehmen übernehmen, die zuvor eine Schulung absolviert hat und somit über die nötigen Kenntnisse verfügt.
- Chemikalienrelevante EU-Richtlinien und deren Umsetzung
- Aufbau, Inhalte und Dokumentation des Sicherheitsdatenblattes
- Vollständigkeit und Plausibilität, Plausibilitätsprüfung
- Verantwortlichkeiten, Delegationsmöglichkeiten und Datenweitergabe
- Bestimmung und Bewertung physikalisch-chemische Stoffeigenschaften
- Toxikologische / Ökotoxikologische Bestimmungs- und Bewertungsverfahren
- Sicherer Umgang mit chemischen Stoffen
- Transportvorschriften und Klassifizierung
Hersteller und Vertreiber von Stoffen und Zubereitungen sind, nach der REACH-Verordnung (national: Bekanntmachung 220), zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern verpflichtet. Die Erstellung kann nu ...
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