Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine behördliche Prüfung nach § 11 der Chemikalien-Verbotsverordnung ablegen. Unser Seminar bereitet Sie intensiv auf die eingeschränkte Sachkundeprüfung ohne Biozidprodukte und Pflanzenschutzmittel vor.
- Grundbegriffe der Gefahrstoffkunde
- Europäisches und deutsches Chemikalien- und Gefahrstoffrecht
- Gefahrenabwehr und erste Hilfe
- Lagerung und Abgabe von Gefahrstoffen
- Toxikologische Grundbegriffe
- Gefährdungsbeurteilung: Durchführung, Dokumentation, Maßnahmenumsetzung, Kontrolle
- Beschäftigungsbeschränkungen
- Umwelteinwirkungen: Akkumulierbarkeit und Verteilungsverhalten
- Einstufung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffen
Für das Inverkehrbringen bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bedarf es nach der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) sachkundiger Personen. Diese Personen müssen eine be ...
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