Sofern die Zusammensetzung von Abfällen nicht bekannt ist, müssen an der Anfallstelle Proben entnommen und untersucht werden. Voraussetzung für eine Deklaration ist eine sachkundige Probenahme. Mit diesem Lehrgang erhalten Sie den Sachkundenachweis für die Probenahme gemäß Mitteilung Nr. 32 der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall "LAGA PN 98".
- Abfallrechtliche und abfalltechnische Grundlagen
- KrWG, DepV, AbfKlärV, BioAbfV, AltölV
- LAGA PN 98, LAGA M20, DIN 19698-1, DIN 19698-2
- Dokumentation und Qualitätssicherung bei Probenahmen
- Beurteilung der Analyseergebnisse
- Praktische Durchführung von Probenahmen von Haufwerken
Sofern die Zusammensetzung von Abfällen nicht bekannt ist, müssen an der Anfallstelle Proben entnommen und untersucht werden. Voraussetzung für eine Deklaration ist eine sachkundige Probenahme. Mit ...
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