Sachkunde Chemikalienverbotsverordnung - Fortbildung (2024) - Seminar / Kurs von TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Aufrechterhaltung der Sachkunde nach § 11 ChemVerbotsV

Inhalte

Überblick europäisches und deutsches ChemikalienrechtEinstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach CLPSicherheitsdatenblätter Einführung in die ChemikalienverbotsverordnungVerbote des InverkehrbringensSachkunde- und FortbildungsanforderungenAnforderungen an die AbgabeOrdnungswidrigkeiten und StraftatenPraxis und DiskussionVoraussetzung:Zum Besuch der Veranstaltung sind keine Voraussetzungen notwendig.Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD AkademieHinweise:Mit Besuch dieses Lehrgangs stellen Sie die gem. § 11 Chemikalienverbotsverordnung erforderliche Aufrechterhaltung der Sachkunde sicher. Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.
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Lernziele

Besuchen Sie unseren Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV: Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen, und regelt die notwendige Sachkunde dafür. Seit ihrer Novellierung im Januar 2017 fordert die Chemikalienverbotsverordnung eine regelmäßige Fortbildung der Sachkundigen. Unser Seminar „Sachkunde Chemikalienverbotsverordnung“ vermittelt Ihnen alle nötigen Informationen, damit Sie Ihren Sachkundenachweis aufrechterhalten können.Als Teilnehmer des Lehrgangs erfahren Sie, welche Anforderungen die neue Chemikalienverbotsverordnung an Sie stellt. Unser Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV ist eine behördlich anerkannte Fortbildung. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stellen die Aufrechterhaltung der vorhandenen Sachkunde sicher. Für detaillierte Fragen stehen Ihnen unsere erfahrenen Referenten zur Verfügung.Der Kurs wird deutschlandweit von Überwachungsbehörden als Fortbildung sowohl für die eingeschränkte als auch die umfassende Sachkunde anerkannt.
Besuchen Sie unseren Sachkundelehrgang nach § 11 ChemVerbotsV: Die Chemikalienverbotsverordnung gilt für Unternehmen, die Chemikalien mit erhöhter Gefährdung in den Verkehr bringen, und regelt die ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Sachkundige nach § 11 (ehemals § 5) Chemikalienverbotsverordnung, Geschäftsführer, Umwelt- und Arbeitsschutzbeauftragte, Manager Regulatory Affairs

Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 7443000

Anbieter-Seminar-Nr.: 603038

Termine

  • 15.05.2024

    Hannover, DE

  • 22.10.2024

    Essen, Ruhr, DE

  • 08.11.2024

    Stuttgart, DE

  • 10.12.2024

    Magdeburg, DE

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Veranstaltungsinformation

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