Risikobeurteilung nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und DIN EN ISO 12100 (2024) - Seminar / Kurs von TÜV NORD Akademie GmbH & Co. KG

Inhalte

Gesetzliche Rahmenbedingungen Forderungen gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 Vorgehen bei der Risikobeurteilung Welche Elemente beeinflussen das Risiko? Feststellen von Gefahren, Einschätzen von Risiken und Bewertung Zusammenhang zwischen Risiko, Sicherheit, Gefahr, GrenzrisikoAkzeptables Risiko, Restrisiko, Risikominderung Gefährdungen und unterschiedliche Risiken an einer Maschine, abhängig von Umgebung und Arbeitsprozess/Arbeitsweise Beurteilen der Sicherheit einer Maschine mit vielen unterschiedlichen Risiken Schritte der Risikobeurteilung an Beispielen konkreter Maschinen Lösungen zur Risikominderung Vorschläge zur Dokumentation der Ergebnisse Alternativer Prozess der Risikominderung/Risikobeurteilung am Beispiel von mehreren Gefährdungen oder Gefährdungssituationen einer Maschine Grundlagen zu Auswahl und Ausführung von Schutzmaßnahmen Normgerechte Schutzmaßnahmen Einfache Verfahren, mit denen man das Risiko zahlenmäßig klassifizieren kann Abschluß:Teilnahmebescheinigung der TÜV NORD Akademie
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Lernziele

Seminar im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 an eine Risikobeurteilung rechtskonform und effizient umsetzen können. So beugen Sie rechtlichen Konsequenzen vor. Sie erhalten einen Überblick zur Bewertung von Risiken und zu den Grundsätzen der Risikominderung. Nach dem Besuch unserer Veranstaltung wissen Sie, wie Sie den Prozess der Risikobeurteilung entsprechend dokumentieren. Außerdem erhalten Sie von unseren Referenten wertvolle Tipps zur Kommunikation mit den zuständigen Überwachungsbehörden.Die meisten EU-Richtlinien fordern im Zuge der Konformitätsbewertung eine spezielle Beurteilung der vom Produkt ausgehenden Gefahren, die sogenannte Risikobeurteilung. Gesetzlich ist diese Forderung im Produktsicherheitsgesetz und in den EU-Richtlinien umgesetzt. In der Pflicht sind Sie als Hersteller, als Betreiber selbst gebauter Produkte und als Importeur im Maschinen- und Anlagenbau und der industriellen Produktion. Sobald Sie Komponenten für den Verkauf beziehungsweise die Eigennutzung zusammenbauen, Maschinen wesentlich verändern oder importieren, sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihr Produkt die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Sie tragen alle Haftungsrisiken. Im äußersten Fall greifen die Regelungen des Strafrechts nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Fall von Unfällen können Sie mit einer sorgfältig erstellten Risikobeurteilung nachweisen, dass Sie für die Maschine oder die Anlage ein hohes Schutzniveau erreicht und Risiken hinreichend gemindert haben.
Seminar im Bereich Produkt- und Anlagensicherheit: Unsere Referenten vermitteln Ihnen, wie Sie die Forderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und der Norm DIN EN ISO 12100 an eine Risikobeurteilung ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Führungskräfte und Mitarbeiter aus Hersteller- und Betreiberfirmen, die für die Erstellung der Risikobeurteilung zuständig sind bzw. daran mitwirken; Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Bereichen der Entwicklung und Konstruktion
Führungskräfte und Mitarbeiter aus Hersteller- und Betreiberfirmen, die für die Erstellung der Risikobeurteilung zuständig sind bzw. daran mitwirken; Führungskräfte und Mitarbeiter aus den Berei ... Mehr Informationen >>

Termine und Orte

SG-Seminar-Nr.: 7442979

Anbieter-Seminar-Nr.: 602909

Termine

  • 20.06.2024

    Köln, DE

  • 17.07.2024

    Hamburg, DE

  • 19.09.2024

    Bremen, DE

  • 26.09.2024

    Hannover, DE

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Veranstaltungsinformation

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