Die PSA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen entsprechend der DGUV 312-906 geprüfte und dokumentiert werden. Dabei basiert die Überprüfung nicht nur auf theoretische Kenntnisse, sondern beinhaltet schwerpunktmäßig die Funktionalität, die u.a. durch sichtbare Schäden als auch durch nicht sichtbare Mängel beeinträchtigt wird.
Diese Schäden bewerten, deren möglichen Verlauf und die Auswirkungen beurteilen zu können, setzt Fachkenntnis und Erfahrung voraus.
Schadenskontrolle: Mängelschäden, Gebrauchsschäden, Alterung
Kosten
410,00 Euro MwSt.-befreit, inkl. Seminarunterlagen und Übungsmaterialien.
Die PSA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) muss mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen entsprechend der DGUV 312-906 geprüfte und dokumentiert werden. Dabei basiert die Über ...
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