Großpackmittel (IBC) müssen gemäß ADR 6.5.4.4 regelmäßig, spätestens nach 2,5 Jahren, von sachkundigen Personen geprüft werden. Alle fünf Jahre müssen IBC (ASF, ASP) zusätzlich von einer behördlich anerkannten Inspektionsstelle untersucht werden. Sie erhalten mit diesem Seminar die geforderte Sachkunde für Ihre Prüfungs- und Inspektionsberechtigung gemäß BAM GGR-002.
- Rechtliche Grundlagen und Aufbau ADR, RID und IMDG-Code
- Rechtliche Besonderheiten im Binnenschiff-, See- und Schienenverkehr (GGVSEB, GGVSee und RSEB)
- Gefahrgutklassen
- Verpackungsgruppen
- Gefahrgutregel 002 der BAM
- Arten von Gefahrgutumschließungen (IBC, Verpackung, Tank, KTC)
- Wartung, Reparatur (Einbindung von Behörden) und Wiederaufbereitung von Großpackmitteln
- Bauliche und Bedienausrüstung von IBCs
- Kennzeichnung von IBCs (Bauart, UN-Nummer, Innenbehälter, Stapellast)
- Kennzeichnung nach Prüfung, Inspektion, regelmäßiger Wartung und Wiederaufbereitung
- Durchführung von wiederkehrenden Prüfungen, Inspektionen und Dichtigkeitsprüfungen nach ADR 6.5.4.4
- Pflichten von Herstellern und Inspektionsstellen
- Behördliche Zuständigkeiten und rechtliche Bedeutung von IBC-Prüfungen
- Dokumentationen, Prüfberichte - Aufbewahrungsfristen
- Praktische Prüfungen und deren Dokumentation (Dichtigkeit, Druckentlastungseinrichtungen, Wanddicken, Sichtprüfung)
- Schriftliche Prüfung zum Nachweis der Sachkunde
Großpackmittel (IBC) müssen gemäß ADR 6.5.4.4 regelmäßig, spätestens nach 2,5 Jahren, von sachkundigen Personen geprüft werden. Alle fünf Jahre müssen IBC (ASF, ASP) zusätzlich von einer beh ...
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