Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle Architekten und Ingenieure stets gestiegen. Auftraggeber sehen sich daher spätestens seit diesem Zeitpunkt einem immer intensiver werdenden Claimmanagement der von ihnen beauftragten Planer ausgesetzt.Durch die HOAI 2013 und die damit einhergehende Konkretisierung der Leistungsbilder einerseits sowie der Konzentration der Honoraranpassungsvorschriften in § 10 HOAI andererseits wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für Honorarnachträge entscheidend geändert. Nunmehr gilt für ab dem 01.01.2018 geschlossene Planerverträge das neue Architekten- und Ingenieurvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das insbesondere für Anordnungsrechte des Auftraggebers und die korrespondierenden Vergütungsanpassungsansprüche der Planer tiefgreifende Neuregelungen mit sich bringt.Das Seminar zeigt das Zusammenspiel von schuldrechtlichen, honorarrechtlichen und vertraglichen Regelungen zu Planernachträgen auf, gibt wertvolle Hinweise zu kooperativen und streitvermeidenden vertraglichen Mechanismen zur Anpassung von Leistung und Vergütung und verdeutlicht effiziente und praxistaugliche Strategien zur Durchsetzung oder Abwehr dieser Nachträge. Einen weiteren Schwerpunkt bilden Ansprüche des Planers wegen verlängertem oder gestörtem Planungs- oder Überwachungsablauf, insbesondere aus § 642 BGB. Der Seminarinhalt berücksichtigt die Auswirkungen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019 und des BGH-Beschlusses vom 14.05.2020.
Seit der Einführung des Kostenberechnungsmodells mit der HOAI 2009 ist die Bedeutung eines aktiven projektbegleitenden Honorarmanagements für die Wirtschaftlichkeit von Planungsaufträgen für alle ...
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Architekten, Ingenieure, Generalplaner, Projektsteuerer, Generalunternehmer sowie Projekt- und Bauleiter privater und öffentlicher Auftraggeber, Baujuristen, Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht.