Neue Ansätze der Mangelbewertung ohne Abbruch und Neuherstellung - Seminar / Kurs von IBR-SEMINARE - id Verlags GmbH

Inhalte

  1. Mangel als (negative) Abweichung von
    • vertraglich vereinbarter Beschaffenheit ("subjektive" Werteigenschaften),
    •  objektiven und vertragsbezogenen Einschränkungen der Verwendungseignung (Fehler)
    • Unterschreitung der vertragsbezogenen Bestellererwartung nach Art des Werks
  2. Variantenbildung und "gleichwertige" Bauweisen
  3. Fehlerbeseitigung durch Ausgleichsmaßnahme (Substitution)
  4. Methoden zur Beurteilung der "Unverhältnismäßigkeit", Voraussetzungen und variable Grenzen der dreistufigen Mangelbewertung
  5. Grundsätze zur Ermittlung von Minderwerten: Kumulative Teilwertbetrachtung als Schlüssel zur Minderung
  6. Ausstrahlungsfaktoren: Alternative zur Bezugsgrößenanpassung
  7. Merkantiler Minderwert: falls ja, nur bzgl. der Immobilie oder auch ein Haftungsanspruch gegenüber Baubeteiligten? Merkantiler Minderwert als Verstoß gegen das Äquivalenzgebot durch Überkompensation, Rechtsprechung des Schweizerischen Bundesgerichts vom 20. Mai 2019 (AZ 4A_394/2018)
  1. Mangel als (negative) Abweichung von
    • vertraglich vereinbarter Beschaffenheit ("subjektive" Werteigenschaften),
    •  objektiven und vertragsbezogenen Einschränkungen der Verwendungseignung (Fehler)
    • Unterschrei ...
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Lernziele

Was bedeutet eine „Hinzunehmende Unregelmäßigkeit“?    Die vom Vertrag vorausgesetzte Mangelfreiheit, womit solche Unregelmäßigkeiten in der Bandbreite des Vertrags liegen und damit keine Mangelrechte auslösen.Wann ist ein Mangel hinnehmbar, wann muss er hingenommen werden?Die Dispositionsfreiheit von Bestellern nach § 634 BGB, gerade Errichtetes wegen Makel, die auch Mängel sind, gegebenenfalls abbrechen und neu herstellen zu lassen, widerspricht diametral Art. 20 a des Grundgesetzes, dem von Deutschland anerkannten „Greendeal“, der europäischen Gesetzgebung zur Kreislaufwirtschaft und dem nationalen Kreislaufwirtschaftsgesetz.Daher wird eine umfassende Neubetrachtung erforderlich, auf gesetzlicher Notwendigkeit den Umgang mit Mängeln neu auszutarieren. Dies darf einerseits nicht zur unangemessenen Beschränkung von Bestellerinteressen führen. Anderseits dürfen nicht Bauleistungen zu Lasten der Umwelt und der Gemeinschaft der Verbraucher in unnötigem Maße wiederholt werden müssen. Das erhöht nur den Ressourcenverbrauch sowie CO2-Emissionen und erzeugt Abfälle.Das Seminar beschäftigt sich auf der Grundlage des 2023 neu vorgelegten Forschungsberichts des AIBau mit den Neuerungen im Umgang mit Mängeln, die wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit für Auftraggeber oder wegen eines berechtigten Einwands eines unverhältnismäßig hohen Aufwands nicht durch Nacherfüllung beseitigt werden sollen. Im Seminar werden Verfahren vorgestellt, mit denen unter Berücksichtigung des Äquivalenzgebots die Minderwerte und die damit zusammenhängenden Minderungsbeträge ermittelt werden können. Die häufig unter „objektiven“, vertragsunabhängigen ("objektiven") Kriterien ermittelten, nur sehr kleinen Minderungsbeträge verlieren dabei an Bedeutung. Dazu werden neue Verfahren unter Berücksichtigung vertragsbezogener („subjektiver“) Werteigenschaften vorgestellt, die bisherige Techniken ergänzen und zu akzeptablen Minderungsbeträgen führen. Die Techniken tragen einerseits dem Äquivalenzgebot Rechnung und machen andererseits die nach objektiven Kriterien häufig lächerlich kleinen Minderungsbeträge nach vertragsbezogenen Kriterien zu ernstzunehmenden Minderungen möglich. Im Seminar wird erläutert, dass Minderwertbetrachtungen und darauf aufbauende Minderungen vertragsbezogene Größen sind und deswegen sich am jeweiligen Werkvertrag zu orientieren haben. Die Überlegungen werden jeweils an Beispielen erläutert: Risse, Abweichungen in der Oberflächenstruktur, Farbe und Kratzer an Putzen, Eindeckungen, Fliesen- und Natursteinbelägen.
Was bedeutet eine „Hinzunehmende Unregelmäßigkeit“?    Die vom Vertrag vorausgesetzte Mangelfreiheit, womit solche Unregelmäßigkeiten in der Bandbreite des Vertrags liegen und damit keine Mang ... Mehr Informationen >>

Zielgruppen

Sachverständige, Architekten und Bauingenieure, Baujuristen, Bauunternehmer, Auftraggeber und Auftragnehmer von Bauleistungen, Wohnungsbaugesellschaften, Bauträger, Baubehörden.

Termine und Orte

Datum Uhrzeit Dauer Preis
Mannheim, DE
07.06.2024 09:30 - 17:00 Uhr 8 h Mehr Informationen > Jetzt buchen ›

SG-Seminar-Nr.: 7045941

Anbieter-Seminar-Nr.: 4225

Termine

  • 07.06.2024

    Mannheim, DE

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Veranstaltungsinformation

  • Seminar / Kurs
  • Deutsch
    • Teilnahmebestätigung
  • 8 h
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