Wurden die maßgeblichen DIN-Normen und andere Regelwerke eingehalten, ist der Prozess für den Auftragnehmer bereits gewonnen, bei einem Verstoß droht ein verlorener Prozess. So die verbreitete Meinung. Dabei wird jedoch übersehen, dass die Rechtsprechung insoweit eher uneinheitlich ist: Mal liegt bei einem Verstoß gegen DIN-Normen immer auch ein Mangel vor, während in anderen Fällen selbst bei Nichteinhaltung der DIN-Normen kein Mangel festgestellt werden kann und sogar umgekehrt. Allgemein anerkannte Regeln der Technik sind so eine nicht mehr begründbare Glaubensfrage, die Baubeteiligte, Juristen und Sachverständige in Erklärungsnöte bringt. In ihrer Not setzen diese nicht selten kurzerhand DIN-Normen und andere Regelwerke mit a.R.d.T. mehr oder minder kritiklos gleich. Anhand praktischer Beispiele und unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung werden in diesem Seminar sowohl die technischen Probleme als auch die juristischen Fehlvorstellungen besprochen.
Wurden die maßgeblichen DIN-Normen und andere Regelwerke eingehalten, ist der Prozess für den Auftragnehmer bereits gewonnen, bei einem Verstoß droht ein verlorener Prozess. So die verbreitete ...
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