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Aktuell gibt es umfassende politische Diskussionen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie den Regelungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene (CSDDD). Es ist als Alternative ein "Gesetz über die internationale Unternehmensverantwortung" im Gespräch. Unbestritten ist, dass die Rolle eines "Menschenrechtsbeauftragten (TÜV)" sinnvoll und wertvoll im Hinblick auf eine werteorientierte Unternehmensführung ist. Die intensive Beschäftigung und Wahrung von (internationalen) Menschenrechten und Einhaltung von Umweltauflagen sollte für Unternehmen eine unverzichtbare Verpflichtung sein. Dabei haben die deutschen Vorgaben für Unternehmen zur Einhaltung menschlicher Sorgfaltspflichten hohe Relevanz und stehen im internationalen Zusammenspiel mit den Regelungen diverser Länder (u.a. Frankreich, UK, USA). Auch weiterhin drohen Sanktionen bei massiven Verletzungen der Menschenrechte, die es zwingend zu vermeiden gilt.
NutzenFührungskräfte und Verantwortliche, die in ihrer Organisation nachhaltig wirtschaften wollen und sich für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in verschiedenen Unternehmensbereichen interessieren; Mitarbeiter der Beschaffung und des Lieferkettenmanagements; Arbeitsschutz-, Umwelt-, Compliance-, Nachhaltigkeits- und Qualitätsmanagementbeauftragte.
Aktuell gibt es umfassende politische Diskussionen zum deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz sowie den Regelungen zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten auf europäischer Ebene (CS...
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